Es bleibt alles im gesetzlichem Rahmen, richtig.
Aber auch unter KFZ Fachleuten gibt es ein „Wissen“ über einmalige kostenlose Reparatur bei Vorliegen eines Altvertrages.
Daher meine ursprüngliche Fragestellung.
Antwort der Versicherung lautet : Rabattschutz …..