Es ist im Versicherungsvertrag kein Rabattschutz vereinbart.
Hingegen gibt es den Begriff des Rabattretters, oder ein alte Übung bei Altverträgen eine Schadensregulierung ohne Auswirkung auf SF Einstufung oder Beitragssatz vornehmen zu können.
Meine Anfrage bezieht sich auf die Regulierungsmöglichkeiten der KFZ Versicherung. Ist der umgangssprachliche Begriff „ ein Schuss frei “ korrekt und hier anwendbar ? Handhaben die Versicherungsgesellschaften dies gelegentlich unterschiedlich ?