…unglaublich ärgerlich, verstehe Deinen Frust total!

Aus Sicht des Händlers von dem Du die Uhr gekauft hattest; er kann - muss aber nicht - Deine AP ankaufen.
Ich glaube „laienhaft“, das Wort „zurückkaufen“ passt nicht. Einen Anspruch hast Du - meines Erachtens - nicht.

So bitter das auch ist.