Leider sind die Lackfehler nicht undramatisch.
Man sieht die Streifen und Wolken sehr wohl auch im Tageslicht.
Ich dachte anfangs, dass es Wachsreste vom Überführen sind oder sowas in der Art. Wäre niemals auf die Idee gekommen, dass da was nicht stimmt am Lack.
Also so zu belassen und einfach weiter damit herumfahren fällt flach. Der evtl Geldausgleich anstatt Instandsetzung machts nicht schöner.
Bei Interesse kann ich mal via PN ein Bild schicken, aber hier öffentlich im Forum möchte ich das nicht posten, bis die Situation ein gutes Ende hat
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01.02.2024, 19:57 #1Explorer
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02.02.2024, 11:12 #2Submariner
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Ist denn eine Übergabeinspektion oder so etwas in der Art durch den Händler dokumentiert? Die Idee dahinter ist, dass man dem Händler dann hinsichtlich der Lieferung einer mangelhaften Sache einen eigenen Verschuldensvorwurf machen könnte (relevant für Schadensersatzansprüche, die wiederum den finanziellen Ausgleich in die Höhe treiben können).
Und wenn dem so ist, würde ich mir wegen verhärteter Fronten gegenüber dem Händler keine Sorgen machen. Das muss man sich mal vorstellen: Der Kunde kauft ein Auto für eine Viertel Million Euro. Der Händler führt eine Übergabeinspektion durch und sollte eigentlich bemerken und hat vermutlich bemerkt, dass etwas nicht in Ordnung ist. Gleichwohl liefert er das Fahrzeug aus und lässt den Kunden in dem Glauben, das seien Wachsreste oder ähnliches...
Im praktischen Ergebnis bin ich zwar bei Marco, sodass es auf eine Neulackierung und einen finanziellen Ausgleich hinauslaufen wird. Wenn du ein Leistungsurteil erstritten hättest (kostet in jedem Fall Nerven), ist die Produktion eingestellt. Gleichwohl würde ich den Händler erst einmal zur Lieferung eines fabrikneuen Fahrzeugs auffordern und darauf hinweisen, dass es nicht dein Problem ist, wenn der Hersteller seine just in time Produktion bis zum Anschlag ausreizt, keinerlei Puffer für etwaige Probleme einplant und auch nicht hinreichend dafür Sorge trägt, dass so etwas eben nicht passiert. Der Händler wird zwar gegenüber dem Hersteller wenig Möglichkeiten haben, mein Mitleid mit dem Händler hält sich aber in Grenzen, wenn man sich vorstellt, dass er das Auto so ausgeliefert hat. Und warum sollst du jetzt schon eine Position aufgeben?
Und falls der Händler (um dich unter Druck zu setzen) einwenden sollte, dass du dann die Nutzung des mangelhaften Fahrzeugs ersetzen müsstest: Musst du bei der Nachlieferung in einem Verbrauchsgüterkauf nicht (§ 475 Abs. 6 BGB).
Wenn du dann die Gutachten zu einem etwaigen Minderwert hast, kann man weitersehen.Viele Grüße, Frank
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02.02.2024, 13:08 #3
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ich drücke die Daumen das es gut wird.

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