Danke für Euren ganzen Input, nächste Woche ist der Termin mit dem Anwalt.
Nur nochmal zur Richtigstellung: es geht hier überhaupt nicht um die Räumung der Fläche (das ist sofort nach Erhalt des Schreibens erfolgt), es geht auch nicht um die weitere Nutzung (daran habe ich ohnehin kein Interesse). Das wurde bereits vor 18 Monaten dem Nachbarn auch signalisiert. Gehört das rechtlich dem Nachbarn, dann ist das auch absolut kein Diskussionsthema für mich - auch wenn es jetzt seit 50 Jahren anders war.
Es geht einzig und allein um die Frage, ob die Vorgehensweise und auch das Verhalten der anderen Hausverwaltung/Nachbarn (konkret: Behauptung aufstellen, Betretungsverbot aussprechen und trotz mehrfacher Aufforderung keinerlei Belege für diese Behauptungen vorlegen bzw. die Einholung der Unterlagen auf mich abschieben) und einfach Tatsachen schaffen und ohne jeglichen Nachweis mein Eigentum betreten, einsauen und Grünabfall zwischenlagern. Letzten Endes müssen die von mir angeforderten Unterlagen beim Nachbarn bzw. der Hausverwaltung vorliegen, sonst kann man hier ja nicht einfach auf gut Glück eine "Enteignung" durchführen. Ich stelle ja auch nicht mein Auto auf den Stellplatz des Nachbarn und sage "Pech gehabt, irgendwo steht, dass ich das darf - such doch selber, wo".du hinterfragst das genau richtig.....
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Thema: Anwalt Nachbarschaftsrecht
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Von Diamand&Pearls im Forum Off TopicAntworten: 19Letzter Beitrag: 04.05.2017, 17:09
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