Eine Grunddienstbarkeit geht automatisch auf den neuen Eigentümer über, es sei denn, es wurde im Kaufvertrag lastenfreier Übergang vereinbart und du hast einer Löschung des Rechts explizit zugestimmt (ev. Ausnahme Zwangsversteigerung).

D. h. eine Löschung wäre nur mit deiner Zustimmung möglich gewesen.