O.K., dann wird wohl in nächster Zeit eine Aufforderung eintrudeln, ein Gutachten (MPU) beizubringen. Die dazu eingeräumte Zeit ist in der Regel sehr knapp bemessen; wird das (positive) Gutachten nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der FS entzogen. Will der Gutachter jetzt bspw. Abstinenznachweise über 12 Monate sehen, die Frist beträgt aber nur sechs Monate, hat er schon das erste Problem.

Also ich würde empfehlen, sofort Alk sein zu lassen und sofort mit dem Sammeln von Abstinenznachweisen anzufangen.



o., zur Beibringung