Und die automatische Ermittlung aller erbberechtigten erfolgt nur bei Immobilienbesitz?
Ist mir schon klar das man bewegliche Güter heimlich vertickern kann, das ändert ja nur die Höhe des Pflichtteils.
Es wird aber doch wohl auch ohne Immobilienbesitz ermittelt wer Anspruch auf das Erbe hat. Oder etwa nicht?
Sonst würde sich leer ausgehen und Pflichtteil ja nicht ausschließen wenn er nichts erfährt.
Ein Pflichtteil kann ja nicht 15 Jahre nach Regelung vom Erbe eingefordert werden, zumindest stelle ich mir die Ermittlung der Höhe dann unmöglich vor.
Ergebnis 1 bis 20 von 25
Baum-Darstellung
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03.01.2024, 18:08 #21
Geändert von slc5.0 (03.01.2024 um 18:11 Uhr)
Gruß Hansi
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