Zitat Zitat von enfroschn Beitrag anzeigen
Leider sind die Strafen für diese Verbrecher viel zu niedrig in unserer Demokratie…
Zitat Zitat von Thomas Fischer
Das erste Prinzip des Strafprozesses ist: Freie Beweiswürdigung. Das bedeutet nicht: Willkür, pures Meinen, "Gefühl", auch nicht "Erleuchtung" oder "Eingebung". Richter nach der StPO sind keine gottbegnadeten Salomons, keine "Kadis" aus dem Morgenland, keine Priester der Wahrheit. Sie wenden rationale Regeln, Wissenschaft und Normen an wie alle anderen auch und sind auch nicht klüger, weiser oder wahrheitsnäher als der Rest der Gesellschaft. Der Unterschied zwischen Richtern und Nichtrichtern liegt nicht darin, dass die ersteren "besser" sind im Erkennen der Wahrheit, sondern dass sie die (demokratische) Legitimation dazu haben und das Amt: nicht als Privileg, sondern als Pflicht und Verantwortung.

Es ist daher für Berufsrichter auf Dauer recht ermüdend zu hören, dieser oder jene "hätten" anders entschieden, als er selbst es getan hat. Das kann sein. Sie haben aber nicht, und durften auch nicht. Wer Prozesse entscheiden will, soll halt Jura studieren und Richter werden, oder sich bei den Schöffenwahlen zur Verfügung stellen. Spontanurteile vor dem Fernseher oder nach Lektüre der Tageszeitung können Qualifikation, Amt und Legitimation nicht ersetzen. Man wird nicht Chirurg durch Betrachten der TV-Serie "Die jungen Ärzte", nicht dadurch, dass man jemanden kennt, der auch schon einmal operiert wurde, und auch nicht durch die feste Überzeugung, sich wie kein Zweiter in die Schmerzen der Patienten einfühlen zu können.