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  1. #1
    Administrator Avatar von PCS
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    Zitat Zitat von Mr. Edge Beitrag anzeigen
    Der Hinweis auf Aftermarket sagt - wie Gerrit und Percy es beschrieben haben - erstmal gar nichts aus. Im Gegenteil, der Händler weißt sogar darauf hin und verschleiert da nichts.
    Da hast Du mich, glaube ich, etwas falsch verstanden. Ich halte die Bezeichnung solcher Blätter als "Aftermarket" zumindest mal für unglücklich. "Aftermarket" ist für mich zum Beispiel ein Jubilé-Band ohne Rolex-Insignien. Auch ein Lünetteninlay oder ein Plexiglas eines Drittanbieters ist Aftermarket, sofern kein geschützer Name oder ein geschütztes Zeichen darauf zu finden ist.

    Bei solchen Blättern sieht das m.E. anders aus. Insofern fände ich ein "nicht original Rolex" einerseits bzw. ein "Nachdruck", sofern es sich um den Originalträger handelt, weitaus deutlicher und klarer formuliert. Das muss aber letztlich jeder Händler selbst wissen. Wer sich ein wenig mit der Materie beschäftigt, der weiß sowieso, dass es diese Blätter so nie im Original gab und wer eine Uhr mit derartigen Blättern kauft, wird sich wahrscheinlich eher weniger in einem Forum wie dem unsrigen herumtreiben. Der kauft halt, was ihm gefällt. Alles Andere ist, wenn überhaupt, maximal eine Sache zwischen dem Rechteinhaber und dem Verkäufer.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  2. #2
    Air-King
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    PCS, du hast meine Frage genau mit den Nagel auf den Kopf getroffen, da bin ich ja froh, dass ich mich doch verständlich ausdrücke. Mich persönlich wundert es, dass sofern es sich wie auf den Bildern tatsächlich um ein Blatt mit Schriftzug handelt, dieses überhaupt mit den Markenrecht konform ist. Als Beispiel nenne ich z.B. die "Homagen" bei Amazon. Ich habe bei Amazon noch keine "Aftermarket" oder "Nachbau" Uhr mit Markennamen oder Krone gesehen, viel mehr laufen diese unter z.B. unter Pagni, das muss doch einen Grund haben?

    Übrigens zu der Frage mit den Stoffen in der Uhr, ich meinte damit ob es möglich ist, dann Bauteile zu haben, die z.B. die mittlerweile bei uns nicht mehr zugelassenen Leuchtfarben verwenden, denn evtl. könnten die Richtlinen im Ausland dieses noch erlauben.

    VG

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