Interessant, Carsten. Bei Autos gab es vor vielen Jahren meines Wissens ein Urteil dazu. Demnach wurden die PKW-Hersteller verpflichtet, auch freie Werkstätten mit originalen Ersatzteilen zu beliefern, sodass der Kunde die freie Wahl der Werkstatt hat (offizielle Vertragswerkstatt oder eben beliebige freie Werkstatt des Vertrauens).