Organisierte Kriminalität; ein großes Wort - gelassen ausgesprochen
Natürlich scheint hier sehr gut organisiert vorgegangen worden zu sein, und offenbar in durchaus krimineller Absicht.
Allerdings scheint mir, dass im vorliegenden Sachverhalt nicht alle in der Definition OK des BKA von 1990 genannten Merkmale erfüllt sein dürften.

Merke auf: wäre dies hier in Deutschland der Fall, käme der §129 StGB "Bildung einer kriminellen Vereinigung" in Betracht.
Just my two cents - besser beurteilen können das hier sicher unsere Volljuristen.
In einer Strafrechtsklausur würde das OK-Merkmal eher verneinen.