Hallo Gunnar,

dein Gedankengang geht in Richtung Wandlung bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrages. Ich bin zwar kein Anwalt aber seit Jahrzehnten in der KFZ Branche. Garantie bedeutet nicht dass Du die Uhr einfach zurückgeben kannst, und den vollen Kaufpreis zurück bekommst. Ich würde wenn der Konzi das Problem mit der Gangreserve nicht hinbekommt sein Angebot ( Revi auf seine Kosten in Köln) annehmen, und die Uhr dann verkaufen.

Glaub mir der Rechtsweg würde in Deinem Fall für viel böses Blut, Nerven und Zeit kosten……

Das istvdie Sache auch wenn die 16710 zweifellos eine tolle Uhr ist nicht wert..

Liebe Grüße

Ewald