Zitat Zitat von Thomex Beitrag anzeigen
Ich denke schon, dass man das zumindest prinzipiell sagen kann. Beachte, dass Klauseln sogar gänzlich unwirksam sein können, selbst wenn sie ausdrücklich vereinbart werden. Und das, weil sie dann nicht nur unseriös, sondern als Steigerung zB sittenwidrig sind. Das ist hier natürlich nicht der Fall, das Beispiel soll nur verdeutlichen, dass auch explizit Vereinbartes unseriös (und darüber hinaus) sein kann.
Aber ich verstehe natürlich, was du meinst. Niemand ist gezwungen, einen solchen Vertrag zu unterschreiben …

Da hast du natürlich einen berechtigten Punkt.

In dem Sinne sollte also Andreas auf seine Odysseus in Titan warten und nach Auslieferung den Kaufvertrag anfechten und mit der Begründung "Wucher" einen Teil des Kaufpreises zurück verlangen