Zitat Zitat von Flopi Beitrag anzeigen
Solange alle Bedingungen im Kaufvertrag transparent aufgeführt sind, kann man das fairerweise nicht als unseriös bezeichnen. Niemand wird doch gezwungen, solch einen Kauf unter diesen Bedingungen zu tätigen. Das entscheidet jeder selbst.
Ich denke schon, dass man das zumindest prinzipiell sagen kann. Beachte, dass Klauseln sogar gänzlich unwirksam sein können, selbst wenn sie ausdrücklich vereinbart werden. Und das, weil sie dann nicht nur unseriös, sondern als Steigerung zB sittenwidrig sind. Das ist hier natürlich nicht der Fall, das Beispiel soll nur verdeutlichen, dass auch explizit Vereinbartes unseriös (und darüber hinaus) sein kann.
Aber ich verstehe natürlich, was du meinst. Niemand ist gezwungen, einen solchen Vertrag zu unterschreiben …