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  1. #1
    Deepsea Avatar von benico
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    Frage Nutzung Stellplatz Tiefgarage

    Moin zusammen,

    ich habe in unserer Tiefgarage zusätzlich zum zu unserer Eigentumswohnung gehörendem TG Stellplatz einen Weiteren angemietet.
    Hier habe ich eins meiner Motorräder hinten quer eingestellt, mein Auto steht davor.
    Weder Breite des Stellplatzes noch die Länge insegsamt werden überschritten.
    Der neben mir parkende Q7 ragt beispielsweise weiter nach vorn raus, als Auto und Motorrad zusammen.
    Die direkt neben mir Parkenden stört das nicht, der Vermieter des Platzes ist auch einverstanden.
    Aber wie es so ist, einer findet sich immer, der sich daran reibt. Natuerlich jemand, der 5 Fahrräder in der TG im freien Bereich stehen hat und aus Gewohnheitsrecht darauf besteht, dass diese exakt dort stehen, wo sie stehen…und hiermit immer wieder einen Durchgang zu meinem Kellerraum zu stellt.
    Mir ist sowas eigentlich total latte zeigt aber wie pedantisch und selbstgerecht manche durchs Leben latschen.

    Die Hausordnung regelt das nicht eindeutig. Sollte/müsste sie?
    Gibt es hierzu gesetzliche Vorschriften aufgrund von Abgas-/Brandvorschriften etc?
    Tante google hat nichts Genaues gefunden.
    Vielleicht kennt sich da ja jemand aus.
    "Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"

    Gruß, Ben

  2. #2
    Yacht-Master
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    Für Fahrräder - so kenne ich das - ist in der Wohnanlage eigentlich immer definiert wo diese stehen dürfen.

    Bei zwei Wohnanlagen war das zumindest bei mir ein sog. Fahrradraum. Wenn dort kein Platz, musste der private Keller halt herhalten.

    Kinderwägen waren von so einer Regel ausgenommen, die durfte man z.b. unter die Treppe im Treppenhaus stellen.

    Natürlich sollten keine Wege und vor allem Fluchtwege verstellt werden. Man könnte natürlich dahingehend argumentieren, das eine Tiefgarage nur für Kraftfahrzeuge vorgesehen ist in entsprechenden Stellplätzen und sonst NICHTS auf die Freiflächen stehen darf.... Zusätzliche Brandlast ? Weiß nicht, ob das bei einem Fahrrad so gelten würde.

    Ich würde das ganze dokumentieren und der Hausverwaltung melden, sofern sich keine Einsicht beim Fahrradfahrer ergibt. Die regelt sowas eigentlich relativ schnell.
    Geändert von NOmBre (23.03.2023 um 09:43 Uhr)
    Gruß,
    Dominik

  3. #3
    Deepsea Avatar von benico
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    Sorry falls Missverständlich: die Frage richtet sich eher in Richtung meiner Situation (zwei Verbrennerfahrzeuge auf einem Stellplatz).
    Die Drahtesel stelle ich immer brav beiseite. An eine andere Ecke der TG

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von siggi415
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    Schau mal in die entsprechende Landesbauordnung des Bundeslandes nach. Hier in BaWü, kann ich kein Verbot von 2 Fahrzeugen auf einem Stellplatz entdecken.
    >> Gruß Siggi <<

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  5. #5
    Daytona Avatar von KINI
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    Was tut denn dein Kontrahent? Hat er dich nur persönlich angesprochen oder bei der Hausverwaltung angeschwärzt?
    I know how the bunny runs

  6. #6
    Deepsea
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    Du kannst auch 3 Motorräder hinstellen, wenn die auf deinen Platz passen kann dir keiner nichts.

    Anders sieht es aus, wenn auf dem Stellplatz reifen oder sonst was abgestellt werden, wegen Brandschutz, daher nur Autos und Motorräder.
    Er kann dir nichts, soll sich ein Hobby suchen oder gib ihm paar Euro für den Puff, vielleicht geht es ihm dann besser.
    Oft sind die selbst gefrustet und lassen es gern woanders aus. Das sind mir die liebsten Eigentümer.

  7. #7
    Deepsea Avatar von benico
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    Zitat Zitat von KINI Beitrag anzeigen
    Was tut denn dein Kontrahent? Hat er dich nur persönlich angesprochen oder bei der Hausverwaltung angeschwärzt?
    Bisher nur rumgemault…

  8. #8
    Daytona Avatar von KINI
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    Zitat Zitat von benico Beitrag anzeigen
    Bisher nur rumgemault…
    Dann soll er halt weiter maulen.
    I know how the bunny runs

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von siggi415
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    Zitat Zitat von tomy773 Beitrag anzeigen
    Du kannst auch 3 Motorräder hinstellen, wenn die auf deinen Platz passen kann dir keiner nichts.

    Anders sieht es aus, wenn auf dem Stellplatz reifen oder sonst was abgestellt werden, wegen Brandschutz, daher nur Autos und Motorräder.
    Er kann dir nichts, soll sich ein Hobby suchen oder gib ihm paar Euro für den Puff, vielleicht geht es ihm dann besser.
    Oft sind die selbst gefrustet und lassen es gern woanders aus. Das sind mir die liebsten Eigentümer.
    So nicht ganz richtig, kommt immer auf die LBO und sogar auf die Vereinbarungen zwischen (den) Eigentümer und/oder Mieter an.

    So werden z.b. hier bei Begehungen ein Satz Räder und kleine Mengen Hilfstoffe etc. je Stellplatz toleriert. Regale, nachträglich eingebaute geschlossene Tore und sonstige Einbauten müssen dann immer bis zur Nachprüfung entfernt werden. Da werde ich öfters nach dem Sinn dieses Vorgehen gefragt.
    >> Gruß Siggi <<

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  10. #10
    Comex Avatar von The Banker
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    Ich würde den ganz gepflegt ignorieren wenn Du Niemandem behinderst.
    Beste Grüße, Thilo

  11. #11
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    Gast
    Ich weiss nicht ob du da fündig wirst, aber Vorschriften gibts durchaus.

    Z.B: Die bayrische Garagenverordnung

    https://www.gesetze-bayern.de/Conten...nt/BayGaV/true

  12. #12
    Deepsea Avatar von Viper
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    Zitat Zitat von tomy773 Beitrag anzeigen
    Du kannst auch 3 Motorräder hinstellen, wenn die auf deinen Platz passen kann dir keiner nichts.

    Anders sieht es aus, wenn auf dem Stellplatz reifen oder sonst was abgestellt werden, wegen Brandschutz, daher nur Autos und Motorräder.
    Er kann dir nichts, soll sich ein Hobby suchen oder gib ihm paar Euro für den Puff, vielleicht geht es ihm dann besser.
    Oft sind die selbst gefrustet und lassen es gern woanders aus. Das sind mir die liebsten Eigentümer.
    Kommt auch auf das Land an; in Hessen dürfen zb Winterreifen, Gepäckträger etc gelagert werden.
    Gruß, Marius

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von gomnik
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    War bei uns auch Thema auf der letzten Eigentümerversammlung: Laut Aussage des Verwalters ist das zusätzlich Absstellen eines Motorrads zulässig solange niemand behindert wird.
    Viele Grüße, Niko

  14. #14
    Deepsea Avatar von benico
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    Vielen Dank für die Tipps und Hinweise, ich mache mich mal auf die Suche.

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von siggi415
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    Und für die Zukunft sollte man dann in die Hausordnung bei der nächsten Eigentümerversammlung diesen geklärten Punkt und die Nutzung der Freiflächen im Haus in Hinblick auch auf freie Verkehrs- und Fluchtwege aufnehmen.

    Das der erste Rettungweg, das Treppenhaus, frei von brennbaren Materialien (auch Kinderwägen etc) sein muss hat sich ja bei Mehrfamilienhäusern auch noch nicht herumgesprochen.
    >> Gruß Siggi <<

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  16. #16
    Daytona Avatar von dj74
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    Solche Kniebohrer gibt es wohl in jeder Eigentümergemeinschaft.

    Bei uns steht in der Hausordnung, dass auf den Stellplätzen nur KFZ und KFZ-Zubehör erlaubt sind.
    Also ein Stapel Winterreifen ist OK, Leergutkästen oder Umzugskartons jedoch nicht. Wir hatten schon die seltsamsten Dinge in unserer Tiefgarage.. ein Zelt, Möbel und aktuell hat einer eine Halfpipe auf seinem Stellplatz errichtet. Die Hausverwaltung ist schon dran...das geht echt gar nicht. einerseits bis auf den letzen Millimeter den Stellplatz zugebaut und andererseits jede Menge Holz, was die Brandlast doch erheblich steigert.

    Mein Stellplatz-Nachbar hat 'ne Triumph quer mal vor oder hinter seinem TT auf seinem Stellpatz stehen. Ist zwar knapp, steht aber nirgendwo über die Begrenzungslinien raus.
    Hat mich noch nie gestört und ich wüsste auch nicht, warum das nicht erlaubt sein sollte.

  17. #17
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von The Banker Beitrag anzeigen
    Ich würde den ganz gepflegt ignorieren wenn Du Niemandem behinderst.
    +1 Keine Nerven drauf verschwenden.
    Grüße, Philipp



  18. #18
    Deepsea Avatar von LUuhrENS
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    Frag ihn doch einfach welche Verordnung oder Regel gegen deine Handlung spricht.
    Wenn es das Kümmelkorn senkrecht stehen hat, darf er sich damit gerne noch mal melden.

    Ich habe vor meinem Kleinwagen sogar zwei Vespas stehen. Wir hatten in unserer TG schon diverse Brandschutzbegehungen der FW. Da ist so mancher abgestellte Kram beanstandet worden, aber niemals irgendwelche Fahrzeuge.
    Geändert von LUuhrENS (23.03.2023 um 15:45 Uhr)
    Glückauf allerseits

    Michael

  19. #19
    Freccione Avatar von blarch
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    Ich habe im Internet mal gesucht und keine Quelle gefunden, welche die Anzahl der Fahrzeuge pro Parkfeld beschränken würde. Wenn auch der Mietvertrag oder die Eigentümergemeinschaft hier nichts verbietet, sehe ich kein Problem, dass ein oder mehrere Fahrzeuge auf einem Parkfeld abgestellt werden, solange diese nicht das Parkfeld überragen.

    Soll doch der Nörgler sagen wo das gesetzlich oder auch privatrechtlich verboten ist?
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  20. #20
    Daytona Avatar von peterlicht
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    Zitat Zitat von benico Beitrag anzeigen
    Sorry falls Missverständlich: die Frage richtet sich eher in Richtung meiner Situation (zwei Verbrennerfahrzeuge auf einem Stellplatz)
    Bei uns ist das nicht erlaubt, zumindest steht im Mietvertrag "...Abstellen eines KFZs" - machen aber viele trotzdem. Mein Garagennachbar hat einfach weitere Stellplätze für das Moped (Panigale S) und das Sommerauto (Porsche) angemietet, damit es ja keine Diskussion gibt. Es wird sich immer jemand finden, der sich daran stößt.
    Servus
    Tom

    Wäre ich der Konjunktiv, hätte ich mehr Würde.

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