Ich habe im Internet mal gesucht und keine Quelle gefunden, welche die Anzahl der Fahrzeuge pro Parkfeld beschränken würde. Wenn auch der Mietvertrag oder die Eigentümergemeinschaft hier nichts verbietet, sehe ich kein Problem, dass ein oder mehrere Fahrzeuge auf einem Parkfeld abgestellt werden, solange diese nicht das Parkfeld überragen.

Soll doch der Nörgler sagen wo das gesetzlich oder auch privatrechtlich verboten ist?