Für Fahrräder - so kenne ich das - ist in der Wohnanlage eigentlich immer definiert wo diese stehen dürfen.
Bei zwei Wohnanlagen war das zumindest bei mir ein sog. Fahrradraum. Wenn dort kein Platz, musste der private Keller halt herhalten.
Kinderwägen waren von so einer Regel ausgenommen, die durfte man z.b. unter die Treppe im Treppenhaus stellen.
Natürlich sollten keine Wege und vor allem Fluchtwege verstellt werden. Man könnte natürlich dahingehend argumentieren, das eine Tiefgarage nur für Kraftfahrzeuge vorgesehen ist in entsprechenden Stellplätzen und sonst NICHTS auf die Freiflächen stehen darf.... Zusätzliche Brandlast ? Weiß nicht, ob das bei einem Fahrrad so gelten würde.
Ich würde das ganze dokumentieren und der Hausverwaltung melden, sofern sich keine Einsicht beim Fahrradfahrer ergibt. Die regelt sowas eigentlich relativ schnell.
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23.03.2023, 09:41 #1Daytona
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Geändert von NOmBre (23.03.2023 um 09:43 Uhr)
Gruß,
Dominik
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