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  1. #21
    Comex Avatar von raul
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    Ich würde auch einmal in den Mietvertrag und ggf. in die Satzung schauen. Es gibt Verträge die lediglich das abstellen EINES KFZ vorsehen. Sofern das nicht der Fall ist sollte es passen wie es ist. Bei uns steht auch die Vespa + 2 Fahrräder auf dem sehr langen STP
    Grüße Stefan
    ...offizieller "R-L-X fährt Rennrad 1.0 und 2.0" - Teilnehmer

    JUST TRI IT

  2. #22
    GMT-Master Avatar von watch newby
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    Frag ihn doch einfach mal, ob eine Idee hat, wie du vielleicht dein Auto und Bike besser in der TG abstellen könntest... mach doch dein Problem zu seinem! Und am Ende hat er vielleicht doch eine Idee.
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    Servus
    Gerald

  3. #23
    Deepsea Avatar von benico
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    Zitat Zitat von watch newby Beitrag anzeigen
    Frag ihn doch einfach mal, ob eine Idee hat, wie du vielleicht dein Auto und Bike besser in der TG abstellen könntest... mach doch dein Problem zu seinem! Und am Ende hat er vielleicht doch eine Idee.
    Zum Beispiel da, wo seine 5 Räder stehen. Ob da nun ein Motorrad oder 5 Räder stehen macht null Unterschied, sei so aber auch nicht gestattet.
    In der Hausordnung steht „Kraftfahrzeuge und -zubehör“, eine genaue Zahl ist nicht beziffert.
    Mir ist das grundsätzlich eigentlich ziemlich Latte.
    Allerdings ****t es mich an, dass diese Typen sich selbst immer am Nächsten sind, bei anderen aber kontrollieren, ob der Müll richtig getrennt ist während sie gleichzeitig zu faul sind, ihre Pappkartonage vom jüngst gelieferten doppelflügeligen Kühlschrank im XXL Format mal zum Wertstoffhof zu fahren und diesen dann kleingeschnitten am Tag der Leerung anschliessend in die Papiertonnen kloppen sodass diese dann eine Woche dicht sind…
    Immer am mosern, motzen und kontrollieren, was ein armes Leben. Diesen halben Hahn würde ich gern mal hinter die Harley schnallen!

  4. #24
    GMT-Master Avatar von watch newby
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    Hi benico,

    Das ist alles sehr verständlich - ich ziele aber darauf ab, dass er dir eine Lösung vorschlagen soll... kritisieren ist ja immer einfach, kann jeder, das scheint eine angeborene Superkraft zu sein... ich arbeite in einer Firma wo jeder meinen Job besser machen kann, aber richtig viel besser... aber nur bis zu dem Moment wenn man ihn dann fragt wie er dies lösen würde und dabei Zeitleiste, Budget und Kundenwunsch einhalten kann... dann wird es sehr schnell ganz still...

    Also, wenn du ihn nett ansprichst ob er denn eine Idee hätte wie du das Problem lösen kannst... dann muss er aus der Ecke "mag ich nicht" in die Ecke "wie können wir dies lösen"... und wenn ihm nichts besseres einfällt wird er ja sagen dass ist schon OK so.. wirkt wirklich wunder...
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    Gerald

  5. #25
    Deepsea Avatar von benico
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    Verstehe ich natuerlich. So, wie ich ihn einschätze ist seine Lösung (des vermutlich nur fuer ihn vorhandenen Problems), dass entweder Motorrad oder Auto auf die Strasse sollen…

  6. #26
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Du hast doch eine Garage, warum solltest Du also Auto oder Moped auf die Straße stellen? Er stellt seine Fahrräder doch auch nicht vors Haus.

  7. #27
    GMT-Master Avatar von watch newby
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    dann soll er dies vorschlagen.. dann kannst du aber sagen, die Fläche die du mit Auto+Motorrad besetzt ist eigentlich kleiner als der Q7 daneben... du könntest ja auch die anderen Flächen ein wenig besetzen aber du willst ja nicht anderen die Möglichkeit nehmen die die Fahrräder abzustellen (ist aber dann schon hart an der Grenze, da wird er dann vielleicht sofort rot sehen)... mach ihn zum Beteiligten.. ihm das Recht vorzulesen wird ihn nicht ändern - Leute wollen nicht "überzeugt" werden, schon gar nicht Leute die nur kritisieren... aber nun stell ich meinen Klugscheiser Modus auch schon aus
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    Servus
    Gerald

  8. #28
    PREMIUM MEMBER Avatar von gomnik
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    Ich kann deinen Ärger verstehen, aber bleib entspannt. Das ist (wenn überhaupt) ein Thema für die nächste Eigentümerversammlung und wenn es die neben dir Parkenden und den Vermieter nicht stört, dann sind deine Karten doch nicht schlecht, dass die Gemeinschaft das abschmettert.
    Für die meisten Eigentümer ist das ähnlich wichtig wie "Farbe der Markise", "Form der Außenbeleuchtung" und "Wassermenge des Planschbeckens". Deswegen gehe ich kaum noch zur Eigentümerversammlungen, sondern erteile Vollmacht und lese dann schmunzelnd das Protokoll.
    Viele Grüße, Niko

  9. #29
    Deepsea Avatar von Viper
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    Zitat Zitat von siggi415 Beitrag anzeigen

    Das der erste Rettungweg, das Treppenhaus, frei von brennbaren Materialien (auch Kinderwägen etc) sein muss hat sich ja bei Mehrfamilienhäusern auch noch nicht herumgesprochen.
    Auch das ist ein Irrglaube und in der jeweiligen BrandschutzVO des Landes geregelt. Die meisten haben meines Wissens nach immernoch eine Mindestfluchwegbreite von 1,00m bei mind. 20 Personen im Objekt; gibt es keine gegensätzliche Festlegung in der Hausordnung können Kinderwägen im Treppenhaus abgestellt werden.
    Gruß, Marius

  10. #30
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Dafür müsste der "Kontrahent" das doch erst einmal auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung bringen (was er womöglich gar nicht tut). Aber vielleicht kann ja stattdessen der TS ein Verbot der Abstellung von Fahrrädern auf allgemeinen Verkehrsflächen und vor Kellereingängen auf die Tagesordnung setzen lassen.

    Edit: Bezieht sich auf Niko #28
    Geändert von R.O. Lex (23.03.2023 um 23:16 Uhr)

  11. #31
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Kinderwägen
    Gruß, Stefan


    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  12. #32
    Comex Avatar von The Banker
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    Zitat Zitat von R.O. Lex Beitrag anzeigen
    Dafür müsste der "Kontrahent" das doch erst einmal auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung bringen (was er womöglich gar nicht tut). Aber vielleicht kann ja stattdessen der TS ein Verbot der Abstellung von Fahrrädern auf allgemeinen Verkehrsflächen und vor Kellereingängen auf die Tagesordnung setzen lassen.

    Edit: Bezieht sich auf Niko #28
    So würde ich das wohl auch machen .
    Beste Grüße, Thilo

  13. #33
    Milgauss
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    Zitat Zitat von Viper Beitrag anzeigen
    gibt es keine gegensätzliche Festlegung in der Hausordnung können Kinderwägen im Treppenhaus abgestellt werden.
    Nein, es ist gerade umgekehrt…
    Ich zitiere mal aus dem Greiner (Wohnungseigentumsrecht): „Das Treppenhaus dient seiner Zweckbestimmung nach als Zugang zu den Wohnungen und nicht als private Abstellfläche, was sich auch ohne ausdrückliche Festlegung in der Teilungserklärung direkt aus den baulichen Verhältnissen ergibt.“ Und glaubt mir, wenn der Greiner das so schreibt, ist das so.
    In Ausnahmefällen hat man das zugelassen, etwa wenn die Wohnung nur über Treppen erreichbar ist und man den Kinderwagen immer hätte rauf- und runterschlucken müssen. In jedem Fall dürfen aber die Brandschutzvorschriften nicht verletzt werden.

    Ben, die Fahrräder des Nachbarn müssen weg. Solange du dich in den räumlichen Grenzen des Stellplatzes bewegst, wäre ich da schmerzfrei. Du nutzt (angemietetes) Sondereigentum, er Allgemeineigentum. Und das Allgemeineigentum ist eben nicht dazu da, Ausweichflächen zu schaffen, wenn sich einzelne Eigentümer eine für ihren Hausrat zu kleine Wohnung kaufen Ich würde den Nachbarn freundlich bitten, dass er sein Rad nicht so abstellen möge, dass du immer drumherumklettern musst, und dass er dich wegen der Stellplatznutzung in Ruhe lassen möge, sonst müsste er für alle seine Räder einen neuen Abstellplatz suchen
    Und Gewohnheitsrecht im der WEG? Eher ist die Frage, ob der Beseitigungsanspruch verjährt ist. Aber da ist der BGH zum Glück großzügig und nimmt an, dass er bei Dauerstörungen fortwährend neu entsteht.
    Geändert von ictus (24.03.2023 um 11:17 Uhr)
    Viele Grüße, Frank

  14. #34
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Genau so, wie es mein Namensvetter schreibt würde ich agieren. Dem Kleingeistigen muss man aufzeigen, dass er sich auf dünnem Eis bewegt und viel verlieren kann. Vermutlich wird er dann kurzfristig emotional konditionieren aka ausrasten, aber schnell einsehen, dass Du die Joker im Spiel hast.

    Luftgekühlte Grüße, Frank

  15. #35
    Daytona Avatar von Philly
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    Zitat Zitat von benico Beitrag anzeigen
    [...]Hier habe ich eins meiner Motorräder hinten quer eingestellt, mein Auto steht davor.
    Muss man bei Euch für das Einstellen eines Motorrades in der Tiefgarage keinen separaten Parkplatz mieten?
    (Ich kenne einige Tiefgaragen, bei welchen das zusätzliche Abstellen eines Motorrades auf einem PW-Parkplatz verboten ist. Man hat einen Parkplatz für einen PW gemietet).

  16. #36
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    Ich kenne diese Unterscheidung nur, sofern es keine fest zugewiesenen Stellplätze gibt, zum Beispiel in öffentlichen Parkhäusern für Dauermieter. Quasi Miete oder Kauf "eines Parkplatzes", aber nicht "meines Parkplatzes". Sofern eine bestimmte Fläche in der Tiefgarage einer Wohnung zugeordnet ist, kann ich meines Erachtens innerhalb dieser Fläche Kraftfahrzeuge parken, wie es mir beliebt. Aber eben nur innerhalb der Fläche.

    Wurde in meiner früheren Wohnung auch mal durchgestritten. Ich war dabei nur Zuschauer und nicht betroffen. Einer meiner Nachbarn hatte vier Motorräder auf seinem Stellplatz stehen, was für niemanden, ausser einem, der gar kein Auto hatte, ein Ärgernis war. Am Ende kam raus, dass mein Nachbar auch noch ein fünftes oder sechstes hinstellen kann, wenn ihm der Platz reicht...

  17. #37
    Deepsea Avatar von kAot
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    reiche Investoren hassen diesen Trick und werden in Zukunft die Miet- und Verkaufsveträge entsprechend anpassen, um maximale Rendite zu erzielen und dann gibt es nur noch ein Kfz pro Stellplatz. wär ja noch schöner, wenn dadurch Umsätze und Gewinne entgingen, dass einige mehrere Kfz auf einem Stellplatz abstellen...

    läuft
    Signaturen sind überbewertet!

  18. #38
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    Zitat Zitat von kAot Beitrag anzeigen
    reiche Investoren hassen diesen Trick ...

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