Moin zusammen,
ich habe in unserer Tiefgarage zusätzlich zum zu unserer Eigentumswohnung gehörendem TG Stellplatz einen Weiteren angemietet.
Hier habe ich eins meiner Motorräder hinten quer eingestellt, mein Auto steht davor.
Weder Breite des Stellplatzes noch die Länge insegsamt werden überschritten.
Der neben mir parkende Q7 ragt beispielsweise weiter nach vorn raus, als Auto und Motorrad zusammen.
Die direkt neben mir Parkenden stört das nicht, der Vermieter des Platzes ist auch einverstanden.
Aber wie es so ist, einer findet sich immer, der sich daran reibt. Natuerlich jemand, der 5 Fahrräder in der TG im freien Bereich stehen hat und aus Gewohnheitsrecht darauf besteht, dass diese exakt dort stehen, wo sie stehen…und hiermit immer wieder einen Durchgang zu meinem Kellerraum zu stellt.
Mir ist sowas eigentlich total latte zeigt aber wie pedantisch und selbstgerecht manche durchs Leben latschen.
Die Hausordnung regelt das nicht eindeutig. Sollte/müsste sie?
Gibt es hierzu gesetzliche Vorschriften aufgrund von Abgas-/Brandvorschriften etc?
Tante google hat nichts Genaues gefunden.
Vielleicht kennt sich da ja jemand aus.
Ergebnis 1 bis 20 von 38
Baum-Darstellung
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23.03.2023, 09:35 #1
Frage Nutzung Stellplatz Tiefgarage
"Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"
Gruß, Ben
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