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  1. #1

    Kontaktaufnahme mit Konzi als Zweitkäufer

    Hallo zusammen,

    Ich bin relativ neu im Thema Luxusuhren und habe eine Frage: ich habe mir grau eine neue sub gekauft und weiß bei welchem konzessionär diese erworben wurde. Ich bin nicht sicher ob es ein ungeschriebenes Gesetz ist dies zu unterlassen, doch würde ich gerne bei diesem Händler vorstellig werden und unter Angabe der serial erfahren ob die Uhr tatsächlich dort gekauft wurde. Die Echtheit der Uhr wurde von 2 Uhrmachermeistern und mir selbst überprüft. Aber auf diese Weise hätte ich bessere Sicherheit und könnte ggf eine geklaute Uhr ausschließen (habe og Papiere). Jedoch weiß ich auch das der konzi dadurch erfährt dass die Uhr verkauft wurde und der erst käufer wird wahrscheinlich gesperrt. Kann jemand was dazu sagen ?
    Beste Grüße

    Lukas

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Warum kauft man dann grau? Wenn man solche Angst hat? Ich verstehe das nicht.
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  3. #3
    1. kannst du mit deiner uhr machen was du möchtest, ergo geh zum konzi und frag einfach nach
    2. wenn es kein flipper ist, hat der verkäufer nichts zu befürchten

  4. #4
    Air-King
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    Berechtigter Einwand , keine Frage.
    Leider bin ein normaler Mensch und warte seit zig Jahren auf den Anruf.
    Ich kenne die Regeln habe aber wenig Lust Dinge beim konzi zu kaufen die ich gar nicht brauche (Schmuck, andere Uhren).

  5. #5
    Explorer
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    166
    Zitat Zitat von Lukas8afk Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    Ich bin relativ neu im Thema Luxusuhren und habe eine Frage: ich habe mir grau eine neue sub gekauft und weiß bei welchem konzessionär diese erworben wurde. Ich bin nicht sicher ob es ein ungeschriebenes Gesetz ist dies zu unterlassen, doch würde ich gerne bei diesem Händler vorstellig werden und unter Angabe der serial erfahren ob die Uhr tatsächlich dort gekauft wurde. Die Echtheit der Uhr wurde von 2 Uhrmachermeistern und mir selbst überprüft. Aber auf diese Weise hätte ich bessere Sicherheit und könnte ggf eine geklaute Uhr ausschließen (habe og Papiere). Jedoch weiß ich auch das der konzi dadurch erfährt dass die Uhr verkauft wurde und der erst käufer wird wahrscheinlich gesperrt. Kann jemand was dazu sagen ?
    Beste Grüße

    Lukas
    Genau das habe ich vor Jahren auch schon einmal gemacht und direkt Auskunft bekommen. War kein Problem.

  6. #6
    Sea-Dweller Avatar von Sara
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    Hallo Lukas,

    deswegen gilt immer: „buy the seller“. Sprich Kauf nur bei einer seriösen Quelle. Beim Händler den du greifen kannst und der seine Reputation aufs Spiel setzt, wenn er Blödsinn macht. Bei einem guten, langjährigen Forenkollegen, der hier seit vielen Jahren bekannt ist. Im privaten Umfeld wenn du demjenigen gut vertrauen kannst weil ihr Familie oder Freunde und nicht nur Bekannte seid.

    Du bist recht neu im Thema - das ist uns allen mal so gegangen und bei vielen Dingen (wie Vintage Uhren) bin ich es gefühlt immer noch. Das ist normal - aber warum gehst du dann so ins Risiko, kaufst von privat, riskierst Sorgen und Probleme?

    Die Antwort ist eigentlich immer: weil der Preis günstiger war. Nur: there is no free lunch. Der günstigere Preis wird mit dem höheren Risiko bezahlt. So ist das leider im Leben.

    Immerhin weißt du schon mal von zwei Uhrmachern, dass die Uhr echt sein soll. Natürlich kannst du jetzt zusätzlich noch zum Konzessionär gehen und ihn um eine Bestätigung bitten. Ob er es macht, kommt auf ihn an, wie du auftrittst und ob er darauf Lust hat. Mögliche Auswirkungen auf den Erstkäufer kann keiner sicher vorhersagen. Wie lange ist der Verkauf her, ist das ein guter Kunde gewesen, usw. Zu einer Sperre kann es wohl schon mal kommen, muss es aber nicht. Letztendlich muss m.E. jeder der eine Uhr verkauft auch damit rechnen, dass der Käufer zum offiziellen Händler damit geht. Trotzdem finde ich es anständig von dir, dass du dir deswegen Gedanken machst. Tu einfach das, was du für richtig hältst. Und Kauf vielleicht das nächste mal nicht von privat.

  7. #7
    Yacht-Master Avatar von isistar185
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    Wenn du den Verkäufer nicht "in die Pfanne hauen willst", dann laß die Sub bei einem anderen Konzi checken.
    LG Isi

  8. #8
    PREMIUM MEMBER
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    Du lieber TS fühlst Dich unwohl. Nimm´Kontakt auf mit dem Konzessionär, der die Uhr verkauft hat und frage entspannt an.

    Ob der Verkäufer Nachteile zu erwarten hat - schwierige Sache. Ich dachte, dass hier im Forum diejenigen, die die Uhr aus reiner Gewinnerzielungsabssicht rasch wieder verkauft haben, eher kritisch gesehen werden.

    Michael
    "Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein

  9. #9
    Das wäre mir sowas von egal das der Erstkäufer gesperrt werden würde……
    __________________________________________
    von mir aus......

  10. #10
    GMT-Master Avatar von Uhr-Knall
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    Zumal der Ankauf von Privat gerade aktuell große Risiken birgt. Bei über 1000 gestohlenen Uhren MIT Papieren und KEINER Möglichkeit der Überprüfung, ob gestohlen, kann ein solcher Ankauf zum russischen Roulette werden.

    Ich an deiner Stelle wurde zu diesem Konzi gehen und überprüfen lassen, ob die Uhr den Angaben nach dort gekauft wurde. Ist sie dort nicht gekauft worden, würde ich den Konzi befragen, ob er eine Möglichkeit sieht, zu überprüfen, ob die Uhr gestohlen sein könnte.
    Gruß Gunnar

  11. #11
    GMT-Master
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    Hallo,
    dann müsste der Verkäufer der Erstkäufer
    beim Konzessionär gewesen sein.
    Viele Grüsse, Hannes

  12. #12
    Milgauss
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    Weiß man als normaler Mensch, dass man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben kann, auch nicht gutgläubig?

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mortihh
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    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser... habe ich auch schon 2 oder 3 Mal gemacht, war kein Problem, habe die Bestätigung direkt am Telefon bekommen. Ob der Verkäufer dann für weitere Käufe gesperrt wird, weil geflippert wurde, ist ja nicht dein Problem ...

  14. #14
    Submariner Avatar von Agent911
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    Der Konzi kann dir im Zweifel nur sagen, ob die Uhr bei Ihm gekauft wurde. Ob eine Uhr gestohlen ist, kann dir kein Konzi sagen, da es für gestohlenen Uhren nur bei Rolex eine schwarze Liste gibt. Der Konzi wird jedem bestohlenen Kunden raten, dass er die Uhr bei Rolex direkt melden muss. Rolex wiederum gibt die Seriennummern gestohlener Uhren aber nicht einfach so an die Konzis weiter, allein um zu vermeiden, dass es gefährliche Situationen im Geschäft geben könnte.
    Evtl. kannst du deine Sub ja in Köln direkt auf dich registrieren lassen.
    In Krisenzeiten suchen intelligente Menschen nach Lösungen. Dumme nach Schuldigen!

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von 996911
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    Bei einem bekannten „Grauhändler“ hätte ich überhaupt keine Bedenken, diese Kollegen pflegen mit ihren Lieferanten offenen Umgang, letztlich bleibt ja im Gewährleistungsfalle nur der Gang zum Konzessionär, der die Garantiekarte ausgefüllt hat (bereits erprobt und reibungslos durchgeführt bei hier bekannten Grauen). Bei einer Flipperuhr aus Privathand hätte ich dagegen Null Probleme, den Konzessionär zu kontaktieren. Die Frage ist aber tatsächlich, warum zuerst gekauft wird, um sich dann Sorgen zu machen, aber das ist ja Deine Sache.
    Viele Grüße
    Michael

  16. #16
    Submariner Avatar von Agent911
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    Zitat Zitat von 996911 Beitrag anzeigen
    Bei einem bekannten „Grauhändler“ hätte ich überhaupt keine Bedenken, diese Kollegen pflegen mit ihren Lieferanten offenen Umgang...
    Der Grauhändler kann mit seinen Lieferanten umgehen, wie er will. Wenn es sich um gestohlene Uhren handelt, wird der Graue nicht sofort kontrollieren können, ob es sich um "heisse" Ware handelt. Um sicher zu sein, müsste er die Uhr zu Rolex schicken. Macht aber keiner. Ich bin mir sicher, dass, auch wegen Unwissenheit, einige gestohlene Uhren auch bei renommierten Grauhändlern liegen.
    In Krisenzeiten suchen intelligente Menschen nach Lösungen. Dumme nach Schuldigen!

  17. #17
    GMT-Master Avatar von Uhr-Knall
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    Agent911, danke dir. Endlich mal einer, der bezüglich dieser Thematik hier Klartext spricht.
    Es gibt bisher noch nicht mal eine Liste der gestohlenen Uhren aus Berlin. Das böse Erwachen kommt dann spätestens bei der Revi in Köln. Feststellung...Beschlagnahme...Ermittlung...Strafv erfahren.....fertig. Denn wie der Kollege weiter oben bereits festgestellt hat, an einer gestohlenen Sache kann man kein Eigentum begründen.
    Gruß Gunnar

  18. #18
    Deepsea Avatar von Chief
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    Ich frag mich wie das dann nach internationalen Recht läuft … nehmen wir mal an ich kaufe die Uhr in den UAE oder USA ?

    Irgendwie fehlt mir da das Rechtsverständnis wenn es dann international wird.
    Gruß
    Marius

  19. #19
    Comex Avatar von The Banker
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    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    Das wäre mir sowas von egal das der Erstkäufer gesperrt werden würde……
    +1
    Beste Grüße, Thilo

  20. #20
    Yacht-Master Avatar von Jetset_DUS
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    International sieht die Sache anders aus. Es gibt durchaus Länder -auch in Europa-, in denen der gutgläubige Erwerb von gestohlenen oder abhandengekommenen Sachen möglich ist. In Deutschland sieht die Sache anders aus.

    In der Lieferkette hat hier eigentlich niemand Interesse, die Situation aufzuklären, da die Uhr dann erstmal futsch ist. Man hat zwar einen Anspruch gegenüber seinem Vorlieferanten, aber den muss man erstmal durchsetzen.

    Vermutlich hat der Endkunde noch die besten Chancen, wenn er bei einem renommierten Grauhändler gekauft hat.
    Beste Grüße Rick

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