International sieht die Sache anders aus. Es gibt durchaus Länder -auch in Europa-, in denen der gutgläubige Erwerb von gestohlenen oder abhandengekommenen Sachen möglich ist. In Deutschland sieht die Sache anders aus.

In der Lieferkette hat hier eigentlich niemand Interesse, die Situation aufzuklären, da die Uhr dann erstmal futsch ist. Man hat zwar einen Anspruch gegenüber seinem Vorlieferanten, aber den muss man erstmal durchsetzen.

Vermutlich hat der Endkunde noch die besten Chancen, wenn er bei einem renommierten Grauhändler gekauft hat.