Werte Vermieter unter uns,
einer unserer Mieter hat uns, nach nun 2,5 Jahren Mietzeit, mit Schimmelbildung im Objekt konfrontiert. Schlafzimmerwand.
Erster Gedanke: Falsch gelüftet, falsch geheizt.
Eine Broschüre dazu war Bestandteil des Mietvertrags.
Wie würdet ihr jetzt reagieren bzw. welche Maßnahmen ergreifen?
Mit dem Hinweis auf korrektes Lüften wird sich der Mieter bestimmt nicht abfinden.
Wer muss da jetzt die Beweisführung angehen und in Aktion treten?
Danke für sachdienliche Hinweise.
Ergebnis 1 bis 15 von 15
Baum-Darstellung
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20.12.2022, 12:32 #1
Frage an die Vermieter unter uns
Grüße,
Stefan
schreibts mir in die Kommentare, macht das Herz rot und drückt das Plus weg.
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