Dass die Hehlerei irgendwann als Straftat verjährt, sehe ich ein. Aber kann man an einer gestohlenen Uhr tatsächlich Eigentum erwerben? Ohne jetzt nochmal ins Gesetz zu schauen, habe ich vor langer Zeit mal gelernt, dass der (gutgläubige) Eigentumserwerb an gestohlenen und abhandengekommenen Sachen in Deutschland nicht möglich ist. Unterschlagung ist natürlich etwas anderes. ...und in anderen Ländern sieht es auch anders aus.

Ist die Pfandleihe hier ein Sonderfall?