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  1. #261
    Deepsea Avatar von Andy Ommsen
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    Zitat Zitat von Kabelkasper Beitrag anzeigen
    Tschudi, ist ja sonst nicht mein Stil, aber gehst du in der Kneipe auch einfach an den Stammtisch und redest mit? Für gewöhnlich stellt man sich kurz vor.

    Ist nicht böse gemeint, aber hier ist das etwas familiär.

    Viele Grüße,
    Stefan
    Besser hätte ich es nicht ausdrücken können
    Man sollte nicht alles glauben, was einem erzählt wird

    Gruß Jan


  2. #262
    GMT-Master Avatar von Uhr-Knall
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    Gibt es denn inzwischen irgendwo eine Liste, die einsehbar ist, von den gestohlenen Stücken ?

    Gruß Gunnar

  3. #263
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    Zitat Zitat von Kabelkasper Beitrag anzeigen
    Also das tut mir schon sehr leid für dich.

    Es kann doch nicht sein, dass Firmen eröffnen, Angebote und Dienstleistungen offerieren und dann, wenn es mal eine Krise gibt, die ja so unwahrscheinlich nicht zu kalkulieren wäre, gerade bei deren Kerngeschäft, plötzlich Insolvenz anmelden.

    Dann Gründe ich auch bald ein Unternehmen wo ich nicht privat hafte, streiche in guten Zeiten den Gewinn ein und wenn Mal was schief läuft, geht's in die Insolvenz.

    Ich drücke dir die Daumen
    Bei Banken läuft es doch auch so !
    Die Manager bekommen dicke Boni und wenn´s in die Hose geht zahlt der Steuerzahler.

  4. #264
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    Zitat Zitat von Tschudi Beitrag anzeigen
    Kann man nicht zivilrechtlich gegen die verantwortlichen Klagen?
    Macht wohl wenig Sinn:

    Die beschränkte Haftung ist die gesetzlich festgelegte Reduzierung des Haftungsumfanges. Dies bedeutet, dass ein Gesellschafter mit beschränkter Haftung nicht vollständig für die Gesellschaft haftet, sondern nur bis zur Höhe seiner zu Anfang erbrachten Einlage (GmbH).

  5. #265
    Zitat Zitat von Chkahl77 Beitrag anzeigen
    Macht wohl wenig Sinn:

    Die beschränkte Haftung ist die gesetzlich festgelegte Reduzierung des Haftungsumfanges. Dies bedeutet, dass ein Gesellschafter mit beschränkter Haftung nicht vollständig für die Gesellschaft haftet, sondern nur bis zur Höhe seiner zu Anfang erbrachten Einlage (GmbH).
    Das stimmt so nicht. Der Insolvenzverwalter kann die Geschäftsleitung selbstverständlich auch persönlich in Haftung nehmen.

  6. #266
    Zitat Zitat von Patrick.n2018 Beitrag anzeigen
    Wenn du einen Tag vor Heiligabend um 17:00 Uhr folgende Mail erhältst, musst du dich leider fragen in welcher Welt wir aktuell leben. Ich war nicht Kunde von Watchmaster und hatte privat ein Schließfach sowie zwei Versicherungen. Die Hausrat hat bereits freundlich abgelehnt nun scheint mein Anspruch gegen den Versicherer des Betreibers Teil der Insolvenzmasse zu werden. Frohe Weihnachten …

    aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen des Einbruchdiebstahls am 19.11.2022 in unsere Schließfachanlage mussten wir für die vallog GmbH einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.

    Mit Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg vom 20.12.22, Az. 36v IN 6833/22, wurde Herr Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Den gerichtlichen Beschluss übersenden wir anliegend.

    Wir möchten an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich unser Bedauern aussprechen. Es tut uns leid, dass Sie möglicherweise Schäden und unangenehme Umstände durch die bestehende Situation, ausgelöst durch das Einbruchsereignis am 19.11.2022, haben.

    Wir wissen sehr genau, dass Sie schnellere Reaktionen und Umsetzungen wünschen. Bitte glauben Sie uns, es war bisher nicht möglich und wir haben alles Erdenkliche getan, mit den uns gegebenen Möglichkeiten und Freigaben zu antworten und weiter die Ermittlungen zu unterstützen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass unser Tun und vor allem auch unsere Kommunikation dabei unter dem Freigabevorbehalt der hier involvierten Mannheimer Versicherung steht.

    Alle beteiligten ermittlungsführenden Institutionen haben in den letzten Wochen sehr schnell reagiert und die erforderlichen Maßnahmen am Schadensort (Schadensaufnahmen, Spurensicherung etc.) umgesetzt. Die Schließfachanlage ist mittlerweile wieder begehbar. Eine Grundreinigung, um den Ruß grob zu entfernen (durch den Brand erzeugt) steht noch aus.

    Kunden, deren Fächer nicht aufgebrochen wurden, erhalten in den nächsten Tagen eine gesonderte Nachricht mit Terminvereinbarungsmöglichkeit zur Abholung der Inhalte ihrer Schließfächer. Auch dies muss von der Versicherung noch freigegeben werden. Die zeitnahe Freigabe wurde aber avisiert. Wir weisen darauf hin, dass die Herausgabe der Schließfachinhalte über die Verantwortlichen der vallog GmbH erfolgt. Von hieraus erhalten Sie auch eine Möglichkeit der Vereinbarung eines Abholtermins. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird das durch uns umzusetzende Herausgabeprozedere lediglich überwachen. Bitte sehen Sie daher von Anfragen bzw. der Abfrage von Abholterminen gegenüber dem vorläufigen Verwalter ab, da die Herausgabe allein durch uns erfolgt.

    Sämtliche Kunden mit aufgebrochenen Schließfächern bitten wir, sofern noch nicht geschehen, die Schadensaufstellungen bei uns einzureichen. Wir sammeln diese, melden sie an die Versicherung und warten auf weitere Vorgaben bzw. Anfragen durch die Versicherung. Soweit sich insoweit weitergehender Informationsbedarf ergibt bzw. die Versicherung von Ihnen Unterlagen bzw. Angaben benötigt, werden wir diese Anfragen an Sie weitergeben. Die Versicherung hat aber bereits angekündigt, dass die Schadensbearbeitung noch Zeit beanspruchen wird. Die Bearbeitungsdauer bei der Versicherung können wir nicht beeinflussen.

    Soweit in 2023 ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte, wird sich der Insolvenzverwalter ungefragt bei Ihnen melden und zur Anmeldung etwaiger Schäden, soweit nicht von der Versicherung übernommen/ausgeglichen, zur Insolvenztabelle auffordern. Auch hierüber werden Sie rechtzeitig informiert.

    Trotz allem wünschen wir Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2023.

    Freundliche Grüße
    Es müsste mal geprüft werden, ob in deinem Vertrag der Anspruch der Schuldnerin gegen die Versicherung womöglich an dich (insolvenzfest) zur Sicherung deiner Ansprüche abgetreten ist. Ansonsten wäre dein Schaden wohl tatsächlich eine Insolvenzforderung. Wenn die Versicherung hingegen „hoch“ reguliert, ist hoffentlich mit einer entsprechenden Quote zu rechnen. Kommt natürlich auf die sonstigen Verbindlichkeiten +Kosten für den Verwalter, Gerichtskosten etc. an.

  7. #267
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Und es würde mich stark wundern, wenn der Versicherer nicht schon länger etliche kundige Mitarbeiter abgestellt hat, um ganz genau zu prüfen, ob nicht grobe Fahrlässigkeit mit im Spiel war..
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  8. #268
    Zitat Zitat von Reini913 Beitrag anzeigen
    Es müsste mal geprüft werden, ob in deinem Vertrag der Anspruch der Schuldnerin gegen die Versicherung womöglich an dich (insolvenzfest) zur Sicherung deiner Ansprüche abgetreten ist. Ansonsten wäre dein Schaden wohl tatsächlich eine Insolvenzforderung. Wenn die Versicherung hingegen „hoch“ reguliert, ist hoffentlich mit einer entsprechenden Quote zu rechnen. Kommt natürlich auf die sonstigen Verbindlichkeiten +Kosten für den Verwalter, Gerichtskosten etc. an.
    Leider regelt der Vertrag dazu natürlich nichts..

  9. #269
    Zitat Zitat von shocktrooper Beitrag anzeigen
    Und es würde mich stark wundern, wenn der Versicherer nicht schon länger etliche kundige Mitarbeiter abgestellt hat, um ganz genau zu prüfen, ob nicht grobe Fahrlässigkeit mit im Spiel war..
    Zahlt in diesem Fall dann eigentlich deren Haftpflicht?

  10. #270
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Solange die Uhren nicht in irgendeinem System auffällig werden, ist alles tutti. ealer

    Und ja, man kann Uhren mit einer anderen Serial versehen. Fällt beim normalen Service nicht auf. Und ja, man kann sie auch ausschlachten. Vintage Porsche Dealer kennen diesen Trick. Was meinst Du, warum es wesentlich mehr RS 2,7 gibt, als je gebaut wurden?
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  11. #271
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    Hallo
    Ich habe meiner Hausratversicherung den Diebstahl gemeldet. Gestern erhielt ich folgende Antwort:
    "Darüberhinaus besteht im Rahmen der Außenversicherung auch Verscherungsschutz, wenn versicherter Hausrat nicht zuhause von einem versicherten Schadenereignis betroffen ist, so wie jetzt geschehen."
    Das läßt erstmal hoffen, jedoch nun geht es ( und die Begründung schreit meiner Meinung nach rechtlicher Bewertung) folgendermaßen weiter:
    "Die Geltungsdauer der Außenversicherung sind jedoch nur 6 Monate. Ihre Uhr sollte sich jedoch für 365 Tage, sofern sie nicht vorher verkauft worden wäre, in den Räumen der Fa. Watchmaster befinden, so dass die versicherte Dauer von 6 Monaten deutlich überschritten wird."
    Weiter schreiben sie dann, dass sie deswegen nichts zahlen (wollen)

    Ich finde die Begründung schon dreist. Wegen einer hypothetischen Außenlagerung von mehr als 6 Monaten gilt der Versicherungsschutz bereits nach ca 4 Wochen ( solange war die Uhr etwa bei Watchmaster) nicht? Meines Erachtens ist die Begründung nicht haltbar, aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe

  12. #272
    Submariner
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    Zitat Zitat von Kabelkasper Beitrag anzeigen
    Also das tut mir schon sehr leid für dich.

    Es kann doch nicht sein, dass Firmen eröffnen, Angebote und Dienstleistungen offerieren und dann, wenn es mal eine Krise gibt, die ja so unwahrscheinlich nicht zu kalkulieren wäre, gerade bei deren Kerngeschäft, plötzlich Insolvenz anmelden.

    Dann Gründe ich auch bald ein Unternehmen wo ich nicht privat hafte, streiche in guten Zeiten den Gewinn ein und wenn Mal was schief läuft, geht's in die Insolvenz.

    Ich drücke dir die Daumen
    Bei allem Mitgefühl dieser Welt, sobald die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist greift binnen drei Wochen die Insolvenzantragspflicht.
    Da hatten die Geschäftsführer jetzt leider keine Wahl. Ich weiß nicht wie man in dem Fall eine Krise (der Großteil aller Schließfächer wird aufgebrochen) kalkulieren soll. Gerade so ein Szenario mit zu prüfenden Versicherungsschäden, die unglaublich viel zeit kosten macht eine mittelständische Gesellschaft oft leider handlungs- und daraus resultierend auch zahlungsunfähig. Ich hoffe für alle Beteiligten gibt es in diesem Falle noch ein gutes Ende.
    Liebe Grüße
    Manni

  13. #273
    Deepsea Avatar von tiger071
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    Also was mich wirklich fassungslos zurück lässt, ist die Aussage das der Anspruch auf Schadensregulierung der Tresorinhaltsversicherung in die Insolvenzmasse einfließt, da der Schließfachanbieter die VS abgeschlossen hat.

    Das macht die Anmietung bei einem privaten Tresor Anbieter ja praktisch zu einem unkalkulierbaren Risiko,
    da bei einer Bank zumindest das Insolvenzrisiko nach einem Einbruch ausscheidet.

    ich hab mal die AGB meiner Hausratversicherung geprüft, auch da ist ausschließlich der Inhalt von externen Schließfächern bei einem "Kreditinstitut" versichert.
    Also die würde in diesem Fall offensichtlich auch nicht greifen.

    Da private Schließfachanlagen immer verbreiteter sind, ist das ein wichtiger Sachverhalt.
    Grüße aus der Hauptstadt!

    Dirk

  14. #274
    Sea-Dweller Avatar von Bender
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    Ich behaupte mal, dass jeder Fall in dieser Größenordnung ein unkalkulierbares Risiko ist.
    Gruß
    Timo

    Instagram: bender_me

  15. #275
    Meine Hausratversicherung hat die Übernahme des Schadens im Rahmen der Aussenversicherung abgelehnt.
    Ich möchte mal fragen, ob jemand von den Geschädigten den Schaden von seiner
    Versicherung erstattet bekommen hat.

  16. #276
    PREMIUM MEMBER Avatar von flip74
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    Zitat Zitat von Karlsruher Beitrag anzeigen
    Meine Hausratversicherung hat die Übernahme des Schadens im Rahmen der Aussenversicherung abgelehnt.
    Ich möchte mal fragen, ob jemand von den Geschädigten den Schaden von seiner
    Versicherung erstattet bekommen hat.
    bekannt, hier wird teilweise eingewandt, es handele sich um keinen Tresor(raum) bei einem „Geldinstitut“
    Beste Grüße, Philipp

  17. #277
    Nein, es geht um die Außenversicherung.
    Die ist in vielen Verträgen mitversichert.

  18. #278
    PREMIUM MEMBER Avatar von flip74
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    Zitat Zitat von Karlsruher Beitrag anzeigen
    Nein, es geht um die Außenversicherung.
    Die ist in vielen Verträgen mitversichert.
    verpeilt….was wird eingewandt?
    Beste Grüße, Philipp

  19. #279
    Date
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    Ich hatte hier ja am 28.12. geschrieben, dass die Hausratversicherung es ablehnt etwas zu zahlen, weil ich mit Watchmaster eine 12 monatige Kommission vereibart hätte und die Außenversicherung nur 6 Monate gilt. Gegen den Unsinn habe ich Widerspruch eingelegt. Heute kam erneute Ablehnung. Darin kein Wort mehr von den 12 Monaten. Diesmal war der Grund noch absurder: Ich habe ja die Uhr an Watchmaster geschickt mit der Absicht des Verkaufes. Und nach Ansicht der Versicherung erlösche damit dann der Versicherungsschutz.Ich werde da noch einmal nachfragen, ob sie meine Intelligenz beleidigen wollen oder mir den Absatz in den Versicherungsbedingungen nennen können, der ein Erlöschen des Versicherungsschutzes bei Verkaufsabsicht erklärt. Ansonsten scheint mir dass dann ein Fall für den Rechtsweg zu werden.

    Übrigens Post von Watchmaster gab es auch:
    Sie seien Versicherungsnehmer, daher gingen sie davon aus, dass Erstattung der Versicherung an Watchmaster geht.
    Wegen der Insollvenz ist es möglich, dass es nicht zu einem vollständigen Schadenzersatz der Geschädigten kommen kann

    Wenn das so laufen sollte, können die gleich dicht machen. Das spricht sich doch rum und niemand macht dann noch Geschäfte mit denen.Nur eine Komplettregulierung würde Vertrauen schaffen und eine Geschäftsgrundlage bieten.
    Altschulden mit dem Eigentum Anderer zu begleichen sicher nicht.
    Kommt es nicht zu einer sauberen Regulierung, steht meines Erachtens das ganze Geschäftsmodell Kommission im Uhrenhandel zur Disposition
    Geändert von Edi (07.01.2023 um 14:24 Uhr)

  20. #280
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    Ach ja, die Polizei weigert sich bis heute Aussagen zum Ermittlungsstand zu machen ( auch gegenüber der Versicherung)

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