Zitat Zitat von Speedborg Beitrag anzeigen
Sehe ich anders, die Versicherung hat zusammen mit WM die Versicherungsbedingungen im Kontext des Verwahrers aufgesetzt. Man kann davon ausgehen, dass sich der Versicherungsschutz auf genau die genutzte Verwahrstelle beschränkt. Und hier werden sicherlich auch im Sinne der individuellen Vereinbarungen besondere Anforderungen an den Verwahrer gestellt. Das ist ja nun auch keine Bank und auch kein alteingesessenes Unternehmen. Als Versicherer würde ich Watchmaster durchaus einen Vertrag anbieten, die Haftung im Falle ********ischer Handlungen genau dieses Betreibers aber ausschließen. Watchmaster hätte sich ja auch einen Verwahrer mit amtlich genormter Zertifizierung aussuchen können und nicht eine
doch relativ dubiose Firma die, sich erst im Jahr 2021 gegründet hat.
Also zunächst fände ich es schäbig, einem Versicherungsnehmer sowas anzbieten und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Versicherungsnehmer so einen Vertrag akzeptiert: Niemand kann die Handlungen anderer voraussehen und dafür die Haftung übernehmen. Außer ich bin Versicherer und das ist mein Geschäft.
Aber vielleicht hat der Versicherer ja verklausuliert irgendwo im Vertag sowas formuliert und Watchmaster ist diese Vormulierung nicht in ihrer Bedeutung aufgefallen.
Und dann sind wir wieder beim Thema der "Beliebtheit" von Versicherungen