Also was mich wirklich fassungslos zurück lässt, ist die Aussage das der Anspruch auf Schadensregulierung der Tresorinhaltsversicherung in die Insolvenzmasse einfließt, da der Schließfachanbieter die VS abgeschlossen hat.

Das macht die Anmietung bei einem privaten Tresor Anbieter ja praktisch zu einem unkalkulierbaren Risiko,
da bei einer Bank zumindest das Insolvenzrisiko nach einem Einbruch ausscheidet.

ich hab mal die AGB meiner Hausratversicherung geprüft, auch da ist ausschließlich der Inhalt von externen Schließfächern bei einem "Kreditinstitut" versichert.
Also die würde in diesem Fall offensichtlich auch nicht greifen.

Da private Schließfachanlagen immer verbreiteter sind, ist das ein wichtiger Sachverhalt.