I. Hier die Veröffentlichung des Gerichts:

36w IN 6488/22

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In dem Verfahren über den Antrag d.

Watchmaster ICP GmbH, Charlottenstraße 60, 10117 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Michael Loretz und Tim-Hendrik Meyer,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 166416
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Handel
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 29.11.2022 um 12:33 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer,
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen , eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto gemäß dem Urteil des BGHs vom 07.02.2019 - Az. IX ZR 47/18 - für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).




II.
Hier die weiteren Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:

https://inso.whitecase.com/anwalte/philipp-hacklaender


Hoffentlich kann Herr Dr. Hackländer den Geschädigten zu ihrem Recht verhelfen. Ich drücke die Daumen.