Ein Kv kann nur angefochten werden wegen Irrtum 119 BGB und Täuschung und Drohung, 123 BGB, ich denke beides ist nicht gegeben.
Ein Kv hat auch mündlich seine Wirkung. Was nach Abschluss und nach der Übereignung also der Erfüllung des KV passiert, berechtigt nicht nach guter Launer zur einer Anfechtung.
Wenn Dein Bekannter unmittelbar im Oktober gesagt hätte, ich war mir nicht im klaren das ich im Jan. 04 arbeitlos sein werde. Dann hätte er warscheinlich den kv. wirksam anfechten können.
Wegen den Lizenzen und der Software sowie bei der Höhe des Preises und was tatsächlich geflossen ist. steht Aussage gegen Aussage. Du könntest schließlich auch behaupten, dass Du die Sachen für 360 Euro vertickert hast.
es ist nicht 100 % juristisch wasserdicht, da bei der Anfechtung noch eine Menge Interpretationen möglich sind, aber das Argument der soz. Notlage bei greingwertigen Gütern ist wohl nicht durchsetzbar, zumal dann doch 8 Monate ins Land gezogen sind.
Ich kann nur sagen : liebe Bekannte!!!
Gruß Roberto
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Thema: Brauche juristischen Rat ...
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19.05.2004, 14:43 #26GMT-Master
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