da lohnt die Mühe nicht......


Laß ihn einfach ins Leere laufen.

Wenn er sagt:"Ich geh zum Anwalt" lächle ihn an und frage ihn, ob Du ihn hinfahren sollst. Wenn er wirklich pleite ist, gibt das mit dem Anwalt nie was.

Wenn Du zum Anwalt gehst, gibst Du zu ihm das Notebook verkauft zu haben. Dann kommt er als nächstes mit Garantieansprüchen zu Dir.

Nach EU Recht ist es so, daß Du auch als Privatmann 24 Monate dafür aufkommen musst. Es sei denn Du solche Ansprüche schriftlich ausgeschlossen (siehe alle eboy Auktionen). Da Du aber nix schriftliches hast, bestreite ENERGISCH das Du das Notebook an Ihn verkauft hast. Um diesem Ärger und dem mit der Lizenz aus dem Weg zu gehen, kannst Du, sollte er es doch nach schaffen einen Anwalt zu bezahlen, immer behaupten, das er:

a) das Notebook bei Dir geklaut hat
oder
b) Du ihm das Notebook geschenkt hast


ABER DU HAST ES IHM NIEMALS VERKAUFT, EGAL FÜR WELCHEN PREIS. DAS KÖNNTE IM NACHHINEIN SEHR TEUER FÜR DICH WERDEN