In Gerichtsverfahren gilt dies: Elektronische Dokumente sind nicht per se als Beweismittel anerkannt. Der Urkundsbeweis ist nur bei (klassischer) Schriftform zulässig (§ 416 ZPO). Das heißt aber nicht, dass elektronische Dokumente vor Gericht ohne jegliche Beweiskraft wären, wie ein verbreitetes Missverständnis lautet. Stattdessen sind sie ohne weiteres der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) zugänglich. Dies galt auch schon bisher. Durch das genannte Formanpassungsgesetz ist zum 01. August 2001 die Zivilprozessordnung ergänzt worden. Der neue § 292 a ZPO regelt nunmehr einen Anscheinsbeweis hinsichtlich der Echtheit bei elektronischer Signatur: Ein mit qualifizierter elektronischer Signatur versehenes Dokument gilt bis zum Beweis des Gegenteils grundsätzlich als echt.Original von Olly
Und es gibt ja noch mein e-Mail mit dem Kauf-Angebot![]()
Ergebnis 1 bis 20 von 29
Thema: Brauche juristischen Rat ...
Hybrid-Darstellung
-
19.05.2004, 11:16 #1
RE: Notebook-Diebstahl
Ähnliche Themen
-
Engliche Übersetzung für juristischen Begriff "Gegenstandswert"
Von pelue im Forum Off TopicAntworten: 4Letzter Beitrag: 04.05.2008, 19:23 -
Brauche juristischen Rat!
Von schalke1960 im Forum Off TopicAntworten: 15Letzter Beitrag: 23.04.2008, 23:21 -
Ich brauche Cap Cod...
Von Moehf im Forum Off TopicAntworten: 7Letzter Beitrag: 09.09.2007, 20:36 -
Brauche Rat
Von Gästebett im Forum Rolex - Tech-TalkAntworten: 13Letzter Beitrag: 11.01.2007, 23:04 -
Brauche mal Rat...
Von Andreas im Forum Off TopicAntworten: 18Letzter Beitrag: 16.07.2004, 10:40




Zitieren
Lesezeichen