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  1. #1

    Wissenswertes zu den AP Echtheitszertifikaten

    Hallo liebe Gemeinschaft. Ich wollte euch über eine neue Erkenntnis informieren, die Ihr eventuell schon wusstet, mir aber neu war.

    Ich habe für meine AP ein Echtheitszertifikat beauftragt, da ich die Plastik Garantiekarte verloren habe. Die Erstkaufrechnung hatte ich noch und war nunmehr sehr erstaunt, dass das Datum der Rechung seitens der AP Boutique nicht mit dem Datum auf dem Zertifikat, welches "Date de vente" genannt wird, übereinstimmt. Laut AP ist das Datum auf dem Zertifikat das Produktionsdatum, nicht aber das aus der Übersetzung resultierende Verkaufsdatum. Wusstet Ihr das? Damit gibt es ja eigentlich maximale Verwirrung.

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von Sailking99
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    Schon möglich.
    Aus Sicht von AP ist ja die Abgabe der Uhr von AP and einen Juwelier ein Verkauf. AP verkauft die Uhr an den Konzi. Danach wissen sie ja nicht mehr was mit der passiert und wie lange die in dem Safe beim Konzi liegt. Somit ist dann wahrscheinlich, wenn der Konzi nicht was ausfüllen und an AP schicken muss, dieses Datum das einzige für AP zugängige Datum.
    Bei einer AP gehörenden Boutique sollte es anders ein.
    There is no Exit, Sir.

  3. #3
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    Im konkreten Fall war es so, dass die Uhr in der AP Boutique in München gekauft wurde. Scheinbar ist das dann ein Einheitsprozess.

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