Zitat Zitat von Sara Beitrag anzeigen
Ohne hier jemandem den Spaß an dem Fund verderben zu wollen: ob die Uhr nun echt oder fake ist, spielt nur dann eine Rolle, wenn man dem Fake einen Wert von unter 10 Euro unterstellen möchte. Anderenfalls wäre die Uhr - egal ob echt oder falsch - so oder so abzugeben, wenn man sich nicht dem Risiko einer Strafbarkeit aussetzen möchte.

https://www.anwalt.org/unterschlagun...unterschlagung

Der erste Gang sollte daher nicht zum Konzi sein, sondern in Richtung Fundbüro.

Just my 2 cents…
ja schon, aber im verlinkten Artikel steht doch auch:
Wichtig: Es ist nicht verboten, die Fundsache einzustecken und mitzunehmen, wenn das Vorhaben besteht, den Eigentümer ausfindig zu machen und ihm sein Eigentum zurückzugeben

Also ab zum Fachgeschäft, um prüfen zu lassen ob es eine Seriennummer gibt und die Uhr dem Eigentümer zurückgegeben werden kann.