Ich hatte an so einer Stelle schon mal einen unverschuldeten Unfall (ich war der "Ferrari"). Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, ich hatte einen Firmenwagen. Die Polizei hat schon vor Ort gesagt, dass das eindeutig sei und dass mir der andere Fahrer die Vorfahrt genommen hat und er deshalb alleine schuld sei. Es kam trotzdem zur Gerichtsverhandlung und der Richter urteilte genau so, wie von der Polizei vorhergesagt (Polizist war als Zeuge geladen), mit der Begründung, dass sich die Vorfahrt auf die gesamte Straßenbreite erstreckt. Also der "Porsche" muss auf jeden Fall warten (auch wenn er nach rechts abbiegen will). Der Richter sagte dem Unfallgegner nach der Urteilsverkündung, er könne zwar in die nächste Instanz gehen, aber in diesem Fall sei (wörtlich) "kein Blumentopf zu gewinnen". Am letzten Tag der Frist (wenn ich mich richtig erinnere waren das 14 Tage) ging der Gegner in Revision. Dort fand dann keine "ordentliche" Verhandlung statt, sondern es wurde nach Aktenlage geurteilt. Ergebnis: Ich bekam 1/3 Teilschuld. Also, wenn irgend möglich, einen Unfall vermeiden, auch wenn man noch so im Recht ist. Wie heißt es so schön? Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel.