Zitat Zitat von Moonwalker Beitrag anzeigen
Ich hänge mich aus aktuellem Anlass mal kurz hier ran.

Lohnt sich ein Einspruch bzw. die Abgabe an einen RA wegen eines eventuellen Messfehlers?

Überschreitung um 24km/h, außerorts (Autobahn): unstrittig! Mich nervt nur der Punkt in Flensburg.
Messmethode: TraffiStar S 330, stationär.

Bei der Onlinesuche werden ja zig "Angebote" von RA angezeigt, nur unnötige Verwaltungsarbeit erzeugen und bezahlen will ich auch nicht.
War schonmal jemand erfolgreich mit so einem Einspruch?
Die Traffistar S 350 wurden wegen eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes hier alle stillgelegt und abgebaut. Gleiches Schicksal droht nun den Traffistar S 330. Das OLG hat in einer Verfügung Ende 2021 festgestellt, dass auf Basis der v.g. Rechtsprechung des VerfGH auch die Messungen dieser Kisten nicht verwertbar seien. Wie gesagt - im Saarland.......
Hab mich mal vor ein paar Jahren in Baden-Württemberg bis zum Verfassungsgerichtshof bzgl. Traffistar S 330 durchgenudelt und bin auf die Nase gefallen..........

Wie das im Moment außerhalb des Saarlandes aussieht, kann ich nicht sagen. Fakt ist, dass die Traffistar S 330 eigentlich gar keine Zulassung haben dürften, da sie erforderliche Vorgaben aus den Zulassungsvorschriften für solche Geräte überhaupt nicht erfüllen.