Rechtschutz wäre da - ohne SB. Wenn es dazu ne Quelle zur Erfolgsquote gäbe, würde mir die Entscheidung leichter fallen.

Vor zwei Jahren gab es nen Punkt wegen erloschener Betriebserlaubnis, der wäre im Januar weg.
Soweit ich mich eingelesen habe, fällt der weg, da jetzt der Punkt wegen Überschreitung der Geschwindigkeit gesetzt wird.
Also kein Wiederholungstäter.