Zitat Zitat von shocktrooper Beitrag anzeigen
Unabhängig von Verjährung ist das Ding hier doch gar nicht vollstreckbar. Das BfJ vollstreckt hier nicht, weil es keine Halterhaftung in D bei Verkehrsverstößen gibt. Geben die italienischen Behörden das an ein privates Inkasso ab, drohen die nur und beißen nicht
Unabhängig ob verjährt oder nicht, frage ich mich ob das wirklich so ist?

Habe im Internet auf die Schnelle folgendes gefunden:

Häufig haben Verkehrssünder die Hoffnung, dass die Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht vollstreckt werden können. Allerdings ist es nicht ratsam, das Bußgeld aus Italien nicht zu bezahlen, denn es gibt ein Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland, das die Durchsetzung der italienischen Knöllchen gewährleistet (...)
Wenn Sie sich dazu entschließen, den Strafzettel aus Italien zu bezahlen, sollten Sie dies am besten zeitnah tun. Betroffene, die binnen 60 Tagen das Bußgeld aus Italien zahlen, müssen nämlich nur den Sockelbetrag entrichten. Schieben Sie die Zahlung länger auf, verdoppelt sich der Geldbetrag. Dasselbe könnte passieren, wenn Sie den Strafzettel in Italien für den Mietwagen nicht bezahlen und sich darauf verlassen, dass dieser nicht vollstreckt wird.


Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de/straf...t%20eingezogen.