Mathematik, Abrechnung vom Vorjahr geteilt durch 12 Monate = "best guess" des monatlichen (Durchschnitts)Verbrauch
ggf. noch verfeinert um Zusatzfaktoren, die die Jahreszeit und damit die Außentemperatur berücksichtigen...
muss sich der Vermieter oder Verwalter eben einmal paar Minuten mit beschäftigen, um eine Formel oder Modell zu erstellen,
welches er dann mit den Daten der Vergangenheit (des Vorjahres) füllen kan und somit jedem Mieter einen "Wert" liefern kann.
Inwieweit dieser Wert nun nützlich (z. B. im Hochsommer den vermeintlichen Heizkostenanteil zu wissen)
oder sinnvoll (ist ja nur ein Durchschnittswert) ist, darf hinterfragt werden.
Formal dürfte der Vermieter/Verwalter damit zumindest seiner Pflicht nachgekommen sein.
just my 2 cents
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Thema: Gaspoker
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23.09.2022, 07:23 #11
Geändert von kAot (23.09.2022 um 07:24 Uhr)
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