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Thema: Gaspoker

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  1. #1
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Zitat Zitat von Karl Napp Beitrag anzeigen
    Dass ein Versorger aus 24 Monatsverträgen so einfach aussteigen kann, halte ich für ein Gerücht. Die behaupten das vielleicht und verweisen auf Störung der Lieferkette o.ä.
    Ganz so einfach können sie es nicht. Wenn allerdings die Bundesregierung die dritte Stufe des Gasnotfallplans ausruft, dann sind die Versorger ratzfatz raus aus ihren Verpflichtungen und können von Dir verlangen, was sie wollen. Entweder Du bezahlst das, oder Du suchst Dir schnell einen anderen Anbieter zu dann womöglich auch nicht besseren Konditionen.

    Was mich aber interessiert: Wir haben noch eine Preisgarantie zu recht ordentlichen Konditionen bis 31.12.2023. Unmittelbar nach der russischen Invasion in die Ukraine haben wir bis 31.12.2025 verlängert, zu einem geringfügig höheren Preis. Wenn nun der oben genannte Fall eintritt, gilt natürlich auch für uns das oben Gesagte. Sollte dann nach einer gewissen Zeit der Krieg irgendwie enden, das Gas auf einmal wieder strömen, der Preis einbrechen und die Regierung die Notfallstufe zurücknehmen, sind wir dann plötzlich wieder an den Vertrag gebunden? Oder können wir dem Versorger dann den Stinkfeiner zeigen und anderswo billiger abschließen?

  2. #2
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    Eine Kündigung ist rechtsgestaltend, d.h. der zugrundeliegende Vertrag endet unwiderruflich. Man kann also eine Kündigung nicht zurücknehmen, sondern nur einen neuen Vertrag abschließen.

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