Es gibt eine erste Entscheidung zu Preiserhöhungen bei Preisgarantien.
Danach dürfen Preisgarantien wegen erhöhter Beschaffungskosten nicht außer Kraft gesetzt werden.

https://www.verbraucherzentrale.nrw/...geschwarzt.pdf

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und ist in einen vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangen, also mit Vorsicht zu genießen.