Zitat Zitat von autares Beitrag anzeigen
Zu a.:
Ich weiß nicht, welche Pflichten er bzgl Preiserhöhung hat, es gibt aber inzwischen die Pflicht, dir monatlich auf Verlangen deinen Verbrauch mitteilen zu müssen.
Wie soll das denn gehen, wenn es bei einer Zentralheizung nur einen Gaszähler gibt und die Verbrauchsaufteilung erst nach der jährlichen Abrechnung bekannt ist?

Wenn einzelne Thermen und Zähler pro Wohneinheit vorhanden sind, dann kann der Mieter auch selber ablesen.

Beim Strom ist das ja eh so.