Zitat Zitat von LUuhrENS Beitrag anzeigen
Meineswissens kann man dem ersten und ursprünglichen Anspruchsteller die Weitergabe der persönlichen Daten untersagen, womit er seine Ansprüche nicht an Dritte, wie z.B. Inkasso-Gesellschaften, abtreten kann.
Wer weiß, welchen AGBs ein Gauner da bei Bestellung zugestimmt hat, ich kenne keine der genannten Firmen.