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  1. #1
    Deepsea Avatar von LUuhrENS
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    Meineswissens kann man dem ersten und ursprünglichen Anspruchsteller die Weitergabe der persönlichen Daten untersagen, womit er seine Ansprüche nicht an Dritte, wie z.B. Inkasso-Gesellschaften, abtreten kann.
    Glückauf allerseits

    Michael

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von alien27
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    Zitat Zitat von LUuhrENS Beitrag anzeigen
    Meineswissens kann man dem ersten und ursprünglichen Anspruchsteller die Weitergabe der persönlichen Daten untersagen, womit er seine Ansprüche nicht an Dritte, wie z.B. Inkasso-Gesellschaften, abtreten kann.
    Wer weiß, welchen AGBs ein Gauner da bei Bestellung zugestimmt hat, ich kenne keine der genannten Firmen.
    Grüße,
    Stefan

    schreibts mir in die Kommentare, macht das Herz rot und drückt das Plus weg.

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