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  1. #1
    GMT-Master Avatar von Sara
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    Ärger nach Kauf bei großem Händler

    Heute muss ich mir einmal den Frust von der Seele schreiben:

    Vor ziemlich genau einem Jahr habe ich bei einem der größten deutschen Graumarkt-Uhrenhändler eine Rolex Submariner "Hulk" (Ref. 116610LV) erworben. Die Uhr wurde damals als "neu und ungetragen" angeboten. Da der Anbieter sehr bekannt ist und plakativ mit seiner Garantie und hauseigenen Uhrmachern wirbt (Echtheit jeder verkauften Uhr von zertifizierten Uhrmachern geprüft und bestätigt usw.) habe ich mich relativ sorgenfrei zu einem Kauf entschlossen.

    Bei Lieferung der Uhr bin ich ziemlich im Stress gewesen und habe sie nicht so intensiv begutachtet, wie ich es hätte tun sollen. Mein Fehler, denn mit einem Widerruf nach Lieferung wäre mir jetzt viel Ärger erspart geblieben.

    Jedenfalls hatte ich zwar auf die Schnelle ein paar Fotos mit dem iPhone gemacht, die Uhr dann aber in das Schließfach gepackt und bis Anfang dieses Jahres nicht mehr raus geholt, einfach weil mir die Zeit und Muße gefehlt haben.

    Vor einigen Wochen war es jedoch so weit und ich habe mich näher mit der eigentlich sehr schönen Uhr beschäftigt. Dabei ist mir aufgefallen, dass sich unmittelbar unter dem Glas ein Schaden an der Kante der Rehaut befindet, so als wäre die Uhr an dieser Stelle mit einem scharfen Werkzeug beschädigt worden. Da ich die Uhr weder genutzt noch geöffnet hatte, bin ich von einem werksseitigen Schaden ausgegangen.

    Aus diesem Grund habe ich die Uhr also zu einem Konzi gebracht und zu Rolex einsenden lassen. Die Erwartung des dortigen Uhrmachers war ein möglicher Schaden bei der Herstellung und daher Tausch durch Rolex.

    Gestern habe ich nun leider eine schlechte Rückmeldung erhalten:

    Rolex lehnt die Übernahme der Garantie für die Uhr ab. Die Uhr befindet sich nicht mehr im Originalzustand wie bei der Auslieferung. Jemand hat wohl die ursprüngliche Uhr beschädigt (Glasschaden, daher kommt vermutlich auch der Schaden an der Oberkante der Rehaut) und danach einen nicht-fachmännischen Tausch des Uhrwerkes in einer nicht-autorisierten Werkstatt vornehmen lassen.

    Jedenfalls war die Uhr vorher noch nie bei Rolex oder einem Rolex-Vertragspartner und das Gehäuse enthält nicht mehr das werksseitig verbaute Werk für die vorliegende Gehäusenummer.


    Ich ärgere mich sehr. Einerseits natürlich über mich selbst. Es wäre mein Job gewesen, die Uhr nach Ankunft sofort und umfassend zu prüfen. Dass ich das im März 2021 mit viel Streß und wenig Zeit im Hinblick auf die gefühlte Seriosität des Händlers nicht gemacht habe, ist mein Fehler, gar keine Frage. Zumal im Nachhinein nun bemerkt habe, dass auf einigen der damals gemachten Fotos sogar der Rehaut-Schaden zu erkenn ist. Ich hatte nur überhaupt nicht darauf geachtet und es einfach nicht gesehen. Ansonsten hätte ich sofort und unverzüglich den Widerruf erklärt.

    Gleichzeitig finde ich es jedoch sehr bedenklich, dass einer der größten deutschen Händler eine solche Uhr mit einem solchen Schaden überhaupt verkauft - und dann noch als "neu" und "ungetragen". Das begreife ich nicht. Denn jede Uhr wird ja, so die Werbung, von "zertifizierten Uhrmachern" überprüft. Der Schaden an der Rehaut hätte daher bereits beim Ankauf der Uhr intern auffallen müssen und die Uhr hätte so niemals (zumindest nicht als neu und ungetragen) verkauft werden dürfen.

    Außerdem finde ich es mal wieder krass, was für angeblich "neue" und "ungetragene" Uhren es auf dem Markt gibt. Die Uhr ist ja nicht sieben Jahre alt und wurde günstig als gebraucht und getragen verkauft. Wenn man schon eine ganz junge, als neu angebotene Rolex bei einem der größten Händler nicht mehr sorgenfrei kaufen kann, dann stimmt hier doch etwas überhaupt nicht mehr.

    Einerseits bekommt man - unter regulären Bedingungen - keine Uhr mehr direkt beim Konzessionär. Andererseits kann man selbst bei als seriös angesehenen Graumarkthändlern nicht sicher sein, dass eine junge, als ungetragen und neu verkaufte Uhr sich im Auslieferungszustand befindet und keine Schäden oder Defekte hat, die der Händler bei einer ordnungsgemäßen Kontrolle hätte erkennen können (und müssen).

    Ich hatte mich damals bewusst für diese Uhr von genau diesem Händler entschieden, obwohl sie teurer war als bei Plattformen wie Chrono24 angebotene Uhren anderer Händler. Eben weil ich keine Probleme oder Ärger riskieren wollte und mir dachte, kaufe dort dann bist du sicher. Tja, Satz mit x, das war wohl nix.

    Jetzt bin ich gespannt, wie der Händler mit der Situation umgeht und werde dann natürlich hier ein Update schreiben.

    Ich kann jedenfalls nur dazu raten, jede Uhr - egal von welchem noch so angesehenen Händler sie kommt - immer sorgfältig und soweit es eben möglichst ist zu überprüfen. Meine "Nachlässigkeit" bei der Kontrolle weil "die Uhr ja von Händler sowieso stammt, da habe ich Vertrauen" hat nun ein für mich unter Umständen teures Nachspiel. Alleine schon deswegen, weil ich die Uhr ja zum Preis von März 2021 nicht mehr kaufen kann, selbst wenn der Graumarkthändler sie zurücknehmen sollte.

    Hier mal einige Ausschnitte aus Fotos vom Zeitpunkt März 2021; leider sieht man die Beschädigung an der Rehaut aufgrund der Kompression jedoch nur schlecht:


    Hulk1.jpg

    Hulk2.jpg

    Hulk3.jpg

    Hulk4.jpg
    Geändert von Sara (15.03.2022 um 11:35 Uhr)

  2. #2
    Submariner
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    Den Fehler auch bei dir zu suchen halte ich für falsch. Würde es diese Microkratzer nicht geben, wäre es dir bis heute nicht aufgefallen und da kannst du persönlich einfach gar nichts für. Man kann vom Endkunden nicht erwarten, dass er quasi einmal das Werk ausbaut um die Zahlen abzugleichen.

    Hast du den Händler schon kontatkiert? Ich möchte hier ungern von arglistiger Täuschung sprechen, er kann ja selber Opfer des Betrugs geworden sein, obwohl man ja gar nicht weiß, wie er die Uhr angekauft hat.
    Liebe Grüße
    Manni

  3. #3
    Milgauss
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    Ich denke auch, erstmal die Reaktion des VK abwarten. Wenn er seriös ist, wie es heißt, wird er die Uhr zurücknehmen.

  4. #4
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Das ist bitter und wäre mir ganz sicher ebenso passiert.
    Dem Versprechen, die Uhr zu prüfen, scheint der Händler nicht hinreichend nachgekommen zu sein.
    Als Endkunde erwarte ich vom Fachmann, dass er das übernimmt und nicht ich das tun muss.

    Bin auch gespannt, ob der Händler professionell und kulant darauf reagiert.

    Ich drücke Dir auf jeden Fall alle Daumen!
    Grüße,
    Can

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  5. #5
    GMT-Master Avatar von Sara
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    runner666:

    Leider ist der Schaden in der Rehaut, sobald man ihn einmal "entdeckt" hat, live so deutlich zu sehen, dass er bei jedem Blick auf die Uhr die Freude trübt. Ich erwarte vom Händler natürlich nicht, dass er die Kombination "Werknummer und Gehäusenummer" überprüfen kann. Diese Daten wird Rolex einem Grauhändler kaum liefern.

    Was ich jedoch erwarten dürfen sollte, ist dass eine expliziert als neu und ungetragen verkaufte Uhr, die auf dem Papier erst rund ein Jahr alt ist, eben wirklich ohne äußere, für den Händler erkennbare Schäden ist. Und dieser Rehaut-Schaden ist nunmal zu erkennen und damit hätte er die Uhr nicht als neu/ungetragen auf den Markt bringen dürfen. Meiner Meinung nach.

    Trotzdem ärgere ich mich auch über mich selbst, eben weil der Schaden an der Rehaut erkennbar war (das getauschte Werk natürlich nicht).

    Am Ende muss jetzt - IMHO und IANAL - der Händler aber dafür einstehen, dass er die Uhr als neu und ungetragen verkauft hat. Ob er das tut, wird sich zeigen. Direkt habe ich noch keinen Kontakt aufgenommen, da ich erst gestern die Rückmeldung des Uhrmachers erhalten habe. Die Thematik liegt nun verbunden mit der Bitte um Einschätzung beim Anwalt, da in Kürze die ersten 12 Monate seit Kauf und Lieferung herum sind und ich in Unkenntnis der Rechtslage keinen Fehler im Detail machen möchte.

  6. #6
    Sea-Dweller Avatar von SeeDweller
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    Ich bin auch sehr neugierig wie die Reaktion ausfällt. Ich hoffe, man ist dort nicht der Meinung damals ein einwandfreies Produkt geliefert zu haben. Hast Du noch Bilder des Angebotes, wo man den Macken auch sehen kann?
    Gruß, Jürgen

    Harte Zeiten erschaffen starke Männer, starke Männer erschaffen gute Zeiten,
    gute Zeiten erschaffen schwache Männer, schwache Männer erschaffen harte Zeiten.

  7. #7
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    Um ehrlich zu sein, hätte ich wahrscheinlich sogar erst einmal die Reaktion des Händlers abgewartet, ehe ich diesen Thread hier "in großer Runde" eröffnet hätte. Deine Intention, andere zur Vorsicht beim Gebrauchtkauf zu raten, ist sicherlich ehrenhaft, ggf., auf den konkreten Fall bezogen, verbaust Du Dir da aber auch was. Nur so ein Gedanke.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von HD_Klaus
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    Nach 1 Jahr die Uhr zurücknehmen? Ohne dass er nachvollziehen kann, was in diesem Jahr mit der Uhr passiert ist?

    Nein, da glaube ich nicht dran!

    Auch wenn ich es dem Käufer wünsche!
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  9. #9
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    Zitat Zitat von Sara Beitrag anzeigen
    runner666:

    Leider ist der Schaden in der Rehaut, sobald man ihn einmal "entdeckt" hat, live so deutlich zu sehen, dass er bei jedem Blick auf die Uhr die Freude trübt. Ich erwarte vom Händler natürlich nicht, dass er die Kombination "Werknummer und Gehäusenummer" überprüfen kann. Diese Daten wird Rolex einem Grauhändler kaum liefern.

    Was ich jedoch erwarten dürfen sollte, ist dass eine expliziert als neu und ungetragen verkaufte Uhr, die auf dem Papier erst rund ein Jahr alt ist, eben wirklich ohne äußere, für den Händler erkennbare Schäden ist. Und dieser Rehaut-Schaden ist nunmal zu erkennen und damit hätte er die Uhr nicht als neu/ungetragen auf den Markt bringen dürfen. Meiner Meinung nach.

    Trotzdem ärgere ich mich auch über mich selbst, eben weil der Schaden an der Rehaut erkennbar war (das getauschte Werk natürlich nicht).

    Am Ende muss jetzt - IMHO und IANAL - der Händler aber dafür einstehen, dass er die Uhr als neu und ungetragen verkauft hat. Ob er das tut, wird sich zeigen. Direkt habe ich noch keinen Kontakt aufgenommen, da ich erst gestern die Rückmeldung des Uhrmachers erhalten habe. Die Thematik liegt nun verbunden mit der Bitte um Einschätzung beim Anwalt, da in Kürze die ersten 12 Monate seit Kauf und Lieferung herum sind und ich in Unkenntnis der Rechtslage keinen Fehler im Detail machen möchte.
    Ich glaube du hast mich falsch verstanden. Natürlich liegt der Fehler aus der Sicht des Endkunden beim Händler und natürlich ist er seiner Pflicht nicht nachgekommen.

    Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass der Fehler zu 100% nicht beim Endkunden liegt.
    Liebe Grüße
    Manni

  10. #10
    Milgauss
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    Ich sehe den Schwerpunkt etwas anders: die Uhr wurde als "neu und ungetragen" verkauft und das heißt für mich, es ist alles original. Und da das nicht der Fall ist, ist es eben nicht die verkaufte Uhr, sondern eine andere. Also Uhr und Geld zurück.

  11. #11
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Verstehe ich das richtig, dass ein anderes Werk, als das eigene von Rolex gelieferte in der Uhr enthalten ist?

    Also schon ein Original, nur nicht das, was Rolex dort montiert hat.
    Langweile mich nicht mit Details

  12. #12
    Sea-Dweller Avatar von SeeDweller
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    Zitat Zitat von HD_Klaus Beitrag anzeigen
    Nach 1 Jahr die Uhr zurücknehmen? Ohne dass er nachvollziehen kann, was in diesem Jahr mit der Uhr passiert ist?

    Nein, da glaube ich nicht dran!

    Auch wenn ich es dem Käufer wünsche!
    ...es gibt immerhin Bilder, die in den Metadaten zeigen, dass er die Fotos bereits 03-2021 gemacht hat.
    Gruß, Jürgen

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  13. #13
    Administrator Avatar von PCS
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    Zitat Zitat von HD_Klaus Beitrag anzeigen
    Nach 1 Jahr die Uhr zurücknehmen? Ohne dass er nachvollziehen kann, was in diesem Jahr mit der Uhr passiert ist?
    Das ist halt genau der Punkt. Das sehe ich auch eher kritisch.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  14. #14
    GMT-Master Avatar von Sara
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    Zitat Zitat von PCS Beitrag anzeigen
    Um ehrlich zu sein, hätte ich wahrscheinlich sogar erst einmal die Reaktion des Händlers abgewartet, ehe ich diesen Thread hier "in großer Runde" eröffnet hätte. Deine Intention, andere zur Vorsicht beim Gebrauchtkauf zu raten, ist sicherlich ehrenhaft, ggf., auf den konkreten Fall bezogen, verbaust Du Dir da aber auch was. Nur so ein Gedanke.
    Danke für diesen Gedanken. So hatte ich es nicht gesehen und habe bewusst auch keinen Namen genannt. Mir war es einfach wichtig, diese Erfahrung hier im Kreise gleichgesinnter Rolex-Fans zu teilen. Auch, weil mir diese Erfahrung ein wenig auf den Magen geschlagen ist. Es gibt ja genügend Angebote und Anbieter, bei denen man schon vorher ein ungutes Bauchgefühl hat. Nun aber gerade bei dieser konkreten Uhr und diesem einen Händler auf die Nase gefallen zu sein, tut mir ehrlich gesagt etwas in der Seele weh.

  15. #15
    Milgauss
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    Zitat Zitat von PCS Beitrag anzeigen
    Um ehrlich zu sein, hätte ich wahrscheinlich sogar erst einmal die Reaktion des Händlers abgewartet, ehe ich diesen Thread hier "in großer Runde" eröffnet hätte. Deine Intention, andere zur Vorsicht beim Gebrauchtkauf zu raten, ist sicherlich ehrenhaft, ggf., auf den konkreten Fall bezogen, verbaust Du Dir da aber auch was. Nur so ein Gedanke.
    Da ist was dran aber nicht mehr zu ändern. Vielleicht den Thread besser entfernen und abwarten, was der Händler dazu sagt. Dann wäre ja immer noch Zeit.

  16. #16
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Zitat Zitat von Borrelli Beitrag anzeigen
    Da ist was dran aber nicht mehr zu ändern. Vielleicht den Thread besser entfernen und abwarten, was der Händler dazu sagt. Dann wäre ja immer noch Zeit.
    Solange der Händler nicht benannt wird, ist auch niemand betroffen.

    Ob es das richtige Werk ist, kann der graue wohl kaum ermitteln.

    Letztlich streitet man sich um einen Schaden an der Rehhaut und der erloschenen Garantie.
    Langweile mich nicht mit Details

  17. #17
    GMT-Master Avatar von Sara
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    Zitat Zitat von PCS Beitrag anzeigen
    Das ist halt genau der Punkt. Das sehe ich auch eher kritisch.
    Ja, das wird interessant zu sehen sein. Zum Glück habe ich Fotos von März 2021 samt aller Meta-Daten und wäre auch bereit, diese durch einen Gutachter untersuchen zu lassen. Außerdem gehe ich mal stark davon aus, dass der Händler selbst intern eine Dokumentation vorgenommen hat. Intern sollte daher im Idealfall selber eine Bilddokumentation vorliegen, auf der man dann ja den Schaden ebenfalls erkennen können sollte. Und wenn die Uhr beim Händler - wie er es verspricht - korrekt inspiziert und überprüft worden ist, dann wird auch die Werksnummer in internen Datenbanken notiert sein und sich mit der jetzigen Werksnummer abgleichen lassen.

    Aber ich verstehe absolut den Gedanken. Dennoch gehe ich immer noch davon aus, dass der Verkäufer den Zustand der Uhr zum Verkaufszeitpunkt nachvollziehen kann und den Schaden so selbst nachträglich erkennen können müßte. Denn aufgrund der zweijährigen Garantie des Verkäufers müßte er ja schon aus eigenem Interesse seine Dokumentation wenigstens so lange aufheben, bis der Garantiezeitraum abgelaufen ist.

    Kann natürlich auch anders sein, es wird sich zeigen.

  18. #18
    Freccione Avatar von eos
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    Zitat Zitat von SeeDweller Beitrag anzeigen
    ...es gibt immerhin Bilder, die in den Metadaten zeigen, dass er die Fotos bereits 03-2021 gemacht hat.
    mal abgesehen davon, dass Metadaten auch schnell mal geändert werden können, denke ich das ein Gericht die Zeitspanne von einem Jahr eher Zugunsten des Verkäufers auslegen würde.
    --
    Beste Grüße, Andreas

  19. #19
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Zitat Zitat von Sara Beitrag anzeigen
    Ja, das wird interessant zu sehen sein. Zum Glück habe ich Fotos von März 2021 samt aller Meta-Daten und wäre auch bereit, diese durch einen Gutachter untersuchen zu lassen. Außerdem gehe ich mal stark davon aus, dass der Händler selbst intern eine Dokumentation vorgenommen hat. Intern sollte daher im Idealfall selber eine Bilddokumentation vorliegen, auf der man dann ja den Schaden ebenfalls erkennen können sollte. Und wenn die Uhr beim Händler - wie er es verspricht - korrekt inspiziert und überprüft worden ist, dann wird auch die Werksnummer in internen Datenbanken notiert sein und sich mit der jetzigen Werksnummer abgleichen lassen.

    Aber ich verstehe absolut den Gedanken. Dennoch gehe ich immer noch davon aus, dass der Verkäufer den Zustand der Uhr zum Verkaufszeitpunkt nachvollziehen kann und den Schaden so selbst nachträglich erkennen können müßte. Denn aufgrund der zweijährigen Garantie des Verkäufers müßte er ja schon aus eigenem Interesse seine Dokumentation wenigstens so lange aufheben, bis der Garantiezeitraum abgelaufen ist.

    Kann natürlich auch anders sein, es wird sich zeigen.
    Aber wir sprechen hier eher von einem Gewährleistungsfall und sind nach 6 Monaten in der Beweislastumkehr.

    Genau ist es ja das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und am Ende "Wandelbar".
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  20. #20
    Sea-Dweller Avatar von Andy Ommsen
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    Blöde Geschichte, bin auch gespannt wie das weitergeht. Wenn Du aber die Fotos schon im März 2021 gemacht hast, auf denen die Macken zu sehen sind, wird Dir der Händler auch mit der Frage kommen, warum Du seinerzeit keinen Handlungsbedarf hattest, obwohl Du ja den Schaden selbst dokumentiert hast.
    Man sollte nicht alles glauben, was einem erzählt wird

    Gruß Jan


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