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  1. #1
    Sea-Dweller Avatar von Sara
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    Themenstarter
    runner666:

    Leider ist der Schaden in der Rehaut, sobald man ihn einmal "entdeckt" hat, live so deutlich zu sehen, dass er bei jedem Blick auf die Uhr die Freude trübt. Ich erwarte vom Händler natürlich nicht, dass er die Kombination "Werknummer und Gehäusenummer" überprüfen kann. Diese Daten wird Rolex einem Grauhändler kaum liefern.

    Was ich jedoch erwarten dürfen sollte, ist dass eine expliziert als neu und ungetragen verkaufte Uhr, die auf dem Papier erst rund ein Jahr alt ist, eben wirklich ohne äußere, für den Händler erkennbare Schäden ist. Und dieser Rehaut-Schaden ist nunmal zu erkennen und damit hätte er die Uhr nicht als neu/ungetragen auf den Markt bringen dürfen. Meiner Meinung nach.

    Trotzdem ärgere ich mich auch über mich selbst, eben weil der Schaden an der Rehaut erkennbar war (das getauschte Werk natürlich nicht).

    Am Ende muss jetzt - IMHO und IANAL - der Händler aber dafür einstehen, dass er die Uhr als neu und ungetragen verkauft hat. Ob er das tut, wird sich zeigen. Direkt habe ich noch keinen Kontakt aufgenommen, da ich erst gestern die Rückmeldung des Uhrmachers erhalten habe. Die Thematik liegt nun verbunden mit der Bitte um Einschätzung beim Anwalt, da in Kürze die ersten 12 Monate seit Kauf und Lieferung herum sind und ich in Unkenntnis der Rechtslage keinen Fehler im Detail machen möchte.

  2. #2
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von Sara Beitrag anzeigen
    runner666:

    Leider ist der Schaden in der Rehaut, sobald man ihn einmal "entdeckt" hat, live so deutlich zu sehen, dass er bei jedem Blick auf die Uhr die Freude trübt. Ich erwarte vom Händler natürlich nicht, dass er die Kombination "Werknummer und Gehäusenummer" überprüfen kann. Diese Daten wird Rolex einem Grauhändler kaum liefern.

    Was ich jedoch erwarten dürfen sollte, ist dass eine expliziert als neu und ungetragen verkaufte Uhr, die auf dem Papier erst rund ein Jahr alt ist, eben wirklich ohne äußere, für den Händler erkennbare Schäden ist. Und dieser Rehaut-Schaden ist nunmal zu erkennen und damit hätte er die Uhr nicht als neu/ungetragen auf den Markt bringen dürfen. Meiner Meinung nach.

    Trotzdem ärgere ich mich auch über mich selbst, eben weil der Schaden an der Rehaut erkennbar war (das getauschte Werk natürlich nicht).

    Am Ende muss jetzt - IMHO und IANAL - der Händler aber dafür einstehen, dass er die Uhr als neu und ungetragen verkauft hat. Ob er das tut, wird sich zeigen. Direkt habe ich noch keinen Kontakt aufgenommen, da ich erst gestern die Rückmeldung des Uhrmachers erhalten habe. Die Thematik liegt nun verbunden mit der Bitte um Einschätzung beim Anwalt, da in Kürze die ersten 12 Monate seit Kauf und Lieferung herum sind und ich in Unkenntnis der Rechtslage keinen Fehler im Detail machen möchte.
    Ich glaube du hast mich falsch verstanden. Natürlich liegt der Fehler aus der Sicht des Endkunden beim Händler und natürlich ist er seiner Pflicht nicht nachgekommen.

    Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass der Fehler zu 100% nicht beim Endkunden liegt.
    Liebe Grüße
    Manni

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