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  1. #41
    Day-Date Avatar von klazomane
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    Zitat Zitat von Rafterman Beitrag anzeigen
    Der Händler muss die Uhr aber nicht zum damaligen Preis zurücknehmen sondern muss für einen korrekten Ersatz sorgen.
    Möglicherweise ist der VK ja sogar gerne bereit, den Kauf rückgängig zu machen.
    Die Frage ist, wer hier von einer Erstattung des damaligen Kaufpreises profitieren würde...

    Edit: Thilo war schneller
    Gruß, der Carsten

  2. #42
    Submariner
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    Auch wenn es ärgerlich ist, sehe ich das Vorgehen schon als bedenklich an:

    Groß berichten, RA schon "beauftragt" und den Händler dann noch nicht mal kontaktiert. Puuh, da fehlen mir schon die Worte.

  3. #43
    Deepsea
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    Warum? Das ist ein privates Forum in dem man sich austauscht. ich finde er macht das richtig so.

  4. #44
    PREMIUM PFÄLZER Avatar von heintzi
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    Zitat Zitat von Rafterman Beitrag anzeigen
    Der Händler muss die Uhr aber nicht zum damaligen Preis zurücknehmen sondern muss für einen korrekten Ersatz sorgen.
    Innerhalb welchem Zeitrahmen?
    Es grüßt der Stephan


  5. #45
    Yacht-Master
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    Meine Meinung:

    Klären, ob der Händler gegen eine einwandfreie Uhr tauscht.

    Falls das nicht sein soll: nicht zurückgeben, sondern bei Rolex auf eigene Kosten das Gehäuse tauschen lassen (2,5 K ?).

    Eine günstige Lösung, denn der Preis für das Tauschgehäuse bemisst sich am Listenpreis, nicht am Marktpreis. Am Ende hast du wieder eine originale und gesuchte Rolex, da der Vorgang bei Rolex dokumentiert ist (meine Vermutung).

    Ich habe sogar gehört, dass man bei neueren Tauschgehäusen auf die alte Seriennummer bestehen kann (stimmt das?). Dann würde die Garantiekarte (nur wegen des Sammlerpaketes) auch noch passen.

    Die 2,5 K sind ärgerlich, dürften aber weniger sein, als die Entwicklung des Marktwertes in dieser Zeit.

    Viele Grüße,

    Bernd
    "Less is boring" (Paul Smith)

  6. #46
    Sea-Dweller
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    Interessant wäre ja auch mal, ob im Streitfall durch Rolex nachvollzogen werden kann, woher eigentlich das Tauschwerk kommt. Das kann wahrscheinlich auch nicht jeder Hinz und Kunz besorgen.
    Cheers,

    O.J.

  7. #47
    Deepsea Avatar von chrisom-77
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    Guter Gedanke Bernd.
    Die Frage ist halt ob Rolex da überhaupt in irgendeiner Form Hand anlegen würde, da nicht mehr mit dem Auslieferungszustand übereinstimmend wg anderer Werknummer. Falls ja dürfte sich dies als bester Weg in Anbetracht des aktuellen Marktwertes der Uhr herausstellen...
    beste Grüße
    Christian
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  8. #48
    DoT 2020 Sieger 2021 & zukünftiger Fiat Multipla Besitzer Avatar von hallolo
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    RSA weiß, in welcher Uhr das Werk ursprünglich verbaut war.
    Hat er Steuerschulden? Dazu müßte er ja arbeiten.


  9. #49
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    Alles ärgerlich. Das erinnert mich an meine Sea Dweller. Verklebt und ungetragen auf dem Gebrauchtmarkt erworben. Nach kurzer Zeit hatte sich eine Bandschraube herausgedreht. Uhr fiel auf den Boden bevor ich sie zu fassen bekam. Das Ende vom Lied: ohne Erstkäuferrechnung keine Kostenübernahme.

    Michael
    "Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein

  10. #50
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
    Alles ärgerlich. Das erinnert mich an meine Sea Dweller. Verklebt und ungetragen auf dem Gebrauchtmarkt erworben. Nach kurzer Zeit hatte sich eine Bandschraube herausgedreht. Uhr fiel auf den Boden bevor ich sie zu fassen bekam. Das Ende vom Lied: ohne Erstkäuferrechnung keine Kostenübernahme.

    Michael
    wo steht das denn in den Garantiebedingungen?
    Langweile mich nicht mit Details

  11. #51
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von chrisom-77 Beitrag anzeigen
    Guter Gedanke Bernd.
    Die Frage ist halt ob Rolex da überhaupt in irgendeiner Form Hand anlegen würde, da nicht mehr mit dem Auslieferungszustand übereinstimmend wg anderer Werknummer. Falls ja dürfte sich dies als bester Weg in Anbetracht des aktuellen Marktwertes der Uhr herausstellen...
    Als regulärer Auftrag, ohne Garantieansprüche? Warum nicht?

    Ablehnen würde Rolex das m.W. nur, wenn nicht originale Teile verbaut wären.

    Eventuell wäre das auch eine Möglichkeit für den Verkäufer, günstig aus der Geschichte rauszukommen (indem der die Kosten für die Aktion übernimmt. Die ich aber selbst in den Hand nehmen würde ...).

    Grüße,

    Bernd
    "Less is boring" (Paul Smith)

  12. #52
    GMT-Master
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    Hallo,

    neu und ungetragen, aber runtergefallen und bis auf
    Kratzer durch neues Glas repariert. Sehr unschön.

    Eigentlich nicht mehr neu.

    Beim Kauf innerhalb der Garantiezeit gehe ich von
    "hat noch Garantie" aus, insbesondere bei "neu".
    Der Händler wußte, daß durch den Tausch des Werks
    die Garantie erloschen ist.
    Was heißt "nicht-fachmännisch" in Bezug auf den
    Tausch des Werks.

    Dazu ist die Meinung des Händlers interessant.

    Viele Grüsse, Hannes

  13. #53
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    Zitat Zitat von obiwankenobi Beitrag anzeigen
    wo steht das denn in den Garantiebedingungen?
    Ach ja, ... ich hatte damals für mich entschieden: zahlen schafft Frieden.

    Michael
    "Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein

  14. #54
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
    Ach ja, ... ich hatte damals für mich entschieden: zahlen schafft Frieden.

    Michael
    auch eine Möglichkeit.
    Langweile mich nicht mit Details

  15. #55
    Deepsea Avatar von brownie
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    Zitat Zitat von The Banker Beitrag anzeigen
    Im Zweifel wird der Händler die wohl zu dem vor einem Jahr gezahlten Preis zurücknehmen, alles andere würde mich wundern ...
    Und am nächsten Tag wird sie unverändert, aber zum aktuellen Kurs wieder angeboten werden…

  16. #56
    GMT-Master
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    Ich denke mit "nicht fachmännisch" ist beim Tausch des Werkes gemeint, dass es eben kein offizieller Rolex Konzi war, der die Werknummer der Gehäusenummer zuordnet bzw. diese Daten zu Rolex weitergibt. So wie mir das bekannt ist, schraubt innerhalb der Garantiezeit im Garantiefall nur Rolex selbst an den Werken. Und wenn vom Glas etwas splittert, ist meines Wissens eine Revision vorgeschrieben, damit eben nichts ins Werk kommt. Die kann/darf wohl auch der Konzi machen. Aber so wie geschildert wirft das schon Fragen auf:
    - wie kann die Uhr "neu" sein ?
    - woher kommen die Teile ?

  17. #57
    officially certified Avatar von cardealer
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    Zitat Zitat von jobo Beitrag anzeigen
    Der Händler wußte, daß durch den Tausch des Werks
    die Garantie erloschen ist.
    hm hier wird ständig davon ausgegangen das der Händler von dem Werkstausch wusste. Ich habe noch keine solche belegbare Aussage vom TS gelesen. Es wäre wohl wirklich besser gewesen erst einmal den Händler die Möglichkeit zu geben die Angelegenheit zu prüfen und sich zu Äußern schließlich hat auch er Rechte.
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  18. #58
    Comex Avatar von The Banker
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    Zitat Zitat von brownie Beitrag anzeigen
    Und am nächsten Tag wird sie unverändert, aber zum aktuellen Kurs wieder angeboten werden…
    Beste Grüße, Thilo

  19. #59
    Deepsea Avatar von Analyst
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    Meine Meinung: Mit Verkäufer reden, wenn keine Einigung erzielt werden kann, die Uhr so verkaufen wie sie ist (unter Angabe aller Mängel), das Ganze als Lehrgeld verbuchen (gleich schauen oder ganz lassen) und eine andere suchen. Alles andere führt zu Dauerärger und das macht krank. Das ist es nicht wert.

    Gruß Hans

  20. #60
    Daytona Avatar von KINI
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    Hab die Preisentwicklung nicht so im Blick - aber mal schauen, was man bezahlt hat und welchen Wert die Uhr heute hat (evtl. inkl. der notwendigen Arbeiten). Macht es u.U. schon gar nicht mehr so schlimm - so man die Uhr behalten möchte.

    Und vermutlich - wie schon oben beschrieben - nimmt der VK die Uhr anstandslos zurück - zum damaligen Preis natürlich.
    I know how the bunny runs

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