Lasst das einfach mal den Anwalt machen. Die Sach- und Rechtslage sollte für den Anwalt nicht sonderlich schwierig und kaum so hanebüchen sein, wie hier vielfach dargestellt. Sofern die Frist des § 477 BGB nicht überschritten wurde, gestaltet es sich ziemlich einfach. Wenn nicht, kann es schwieriger werden, aber auch nicht unmöglich.
Ich wünsche viel Erfolg.