Ich sehe es so wie Percy. Ich würde erst versuchen den Händler zu kontaktieren. Sollte er keine Einsicht haben und auch nur dann, würde ich ihm klar machen, dass Du diesen Vorfall einem Anwalt übergibst und ggf. wie hier geschehen an die Öffentlichkeit gehst.

Diese "Nichtnamensnennung" finde ich persönlich grad gar nicht gut, so werden Spekulationen geschürt und redliche Händler u.U. zu unrecht verdächtigt.

Meine Devise heißt "Name & Shame". Aber bevor der Händler sich äußert sehe ich allenfalls ein grobes Versehen bzw. ein widergutmachbarer Fehler, sollte es wirklich ein seriöser Händler sein.

Ansonsten wünsche ich Dir viel Erfolg, ich drücke Dir die Daumen, dass Du Erfolg haben wirst. Ich bin sogar fast sicher, dass der Händler wandeln wird, wenn Du ihm den Fall genau so darlegst, wie Du es hier getan hast. Er hat die Fotos in seinem Archiv und die Textbeschreibung auch, das sollte reichen für ein schlechtes Gewissen mit dem Ziel auf Wandelung oder Minderung.