Zitat Zitat von Sara Beitrag anzeigen
Ja, das wird interessant zu sehen sein. Zum Glück habe ich Fotos von März 2021 samt aller Meta-Daten und wäre auch bereit, diese durch einen Gutachter untersuchen zu lassen. Außerdem gehe ich mal stark davon aus, dass der Händler selbst intern eine Dokumentation vorgenommen hat. Intern sollte daher im Idealfall selber eine Bilddokumentation vorliegen, auf der man dann ja den Schaden ebenfalls erkennen können sollte. Und wenn die Uhr beim Händler - wie er es verspricht - korrekt inspiziert und überprüft worden ist, dann wird auch die Werksnummer in internen Datenbanken notiert sein und sich mit der jetzigen Werksnummer abgleichen lassen.

Aber ich verstehe absolut den Gedanken. Dennoch gehe ich immer noch davon aus, dass der Verkäufer den Zustand der Uhr zum Verkaufszeitpunkt nachvollziehen kann und den Schaden so selbst nachträglich erkennen können müßte. Denn aufgrund der zweijährigen Garantie des Verkäufers müßte er ja schon aus eigenem Interesse seine Dokumentation wenigstens so lange aufheben, bis der Garantiezeitraum abgelaufen ist.

Kann natürlich auch anders sein, es wird sich zeigen.
Aber wir sprechen hier eher von einem Gewährleistungsfall und sind nach 6 Monaten in der Beweislastumkehr.

Genau ist es ja das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und am Ende "Wandelbar".