Werte Gemeinde,

in der Diskussion mit meinem besten Freund ergab sich folgendes R-L-X Szenario, 5 min Googeln brachte verschiedene Ergebnisse ohne einheitliche Lösung.

Freund Markus, verheiratet mit Marianne, beide Mitte Dreißig und jeweils im Angestelltenverhältnis tätig. Gemeinsamens, sozialversicherungspflichtiges Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ca. 200.000,- €; keine sonstigen Einkünfte.

Marianne, schwanger, mit erwartetem Geburtstermin Anfang Oktober 2022.

Markus war bis zum Juli 2021 an der GmbH für die er arbeitet beteiligt; aber nicht Geschäftsführer. Durch den Verkauf bekam er für seinen Anteil 300.000,- € vor Steuer, ausgezahlt im September 2021 sowie eine nachträgliche Zahlung von 140.000,- € vor Steuer im Oktober 2021. Versteuert nach 60/40.

Besteht Anspruch auf Elterngeld?

Falls nein; basierend auf den genannten Zahlen.

Besteht Anspruch auf Elterngeld wenn das Paar bei Geburt nicht mehr zusammenwohnt? (Hauptwohnsitz unterschiedlich wg. Projektarbeit von Markus)


Wen muss man hier ansprechen; Stb? Ich versicherte Markus dass ich einen Ort kenne in dem ein solch gelagerter Fall sicherlich schonmal vorkam.

Vorab danke für die Hilfe